Keine Vorbeugehaft, auch nicht für „psychisch Kranke“!

Im RBB wurde am 7.9. über eine Messerattacke berichtet. Der Täter wurde in die Psychiatrie eingeliefert. Der Anwalt, mit dem wir seit den 80er Jahren zusammenarbeiten, RA Dr. Eckart Wähner, wird als der Berliner Psychiatrie-Recht Spezialist vom RBB befragt und gibt auf die immer wieder gleiche Frage, wie so etwas verhindert werden könnte, diese richtige Antwort:
Es gibt in dem Sinn keine Vorsorgemaßnahme, jemandem die Freiheit so zu entziehen auf eine vage Grundlage, dass eventuelle Straftaten begangen werden. Man muss einfach damit leben, mit einem gewissen Risikofaktor, Unsicherheit, dass es immer wieder vorkommt.
Seine Aussage deckt sich mit der von Martin Zinkler im Taz Interview gegebenen Auskunft:
Es gibt nur sehr eng gefasste Ausnahmen im Gesetz, um Menschen präventiv in Sicherheitsverwahrung zu nehmen, beim Terrorismus zum Beispiel. Aber wenn man das Diskriminierungsverbot ernst nimmt, dann müsste man sagen, so wie es das für die nicht psychisch Kranken nicht gibt, dürfte es das auch für die psychisch Kranken auch nicht geben.