Betreuungsrichter wegen 10facher Rechtsbeugung verurteilt

Ein/e Richter/in, der durch falsche Anwendung von Verfahrensvorschriften einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege begeht und sich damit in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt, indem er/sie betreuungsrechtliche Entscheidungen ohne Einhaltung der zwingend einzuhaltenden Verfahrensvorschriften trifft, macht sich wegen Rechtsbeugung strafbar.
Aber wegen Rechtsbeugung wird ein/e Richter/in praktisch nie verurteilt.
Die große Ausnahme waren die auch vom Bundesgerichtshof 2009 bestätigten 3,5 Jahren Gefängnis für den Betreuungsrichter Michael Irmler, siehe Details im Bericht des Tagesspiegel und der Pressestelle des BGH.

Ein elementareres Verfahrensrecht als der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist kaum denkbar. Eigentlich müssten also die Staatsanwaltschaften bei diesen Offizialdelikten tätig werden.
Deshalb sollten diese mit entsprechenden Strafanzeigen darauf hingewiesen werden, insbesondere nachdem bekannt geworden ist, dass das Landgericht Wuppertal einen Betreuungsrichter wegen 10 Fällen! von Entmündigungen, irreführend „Betreuung“ genannt, wegen Rechtsbeugung verurteilt hat. Dabei hat das eilfertige Übergehen der Anhörung der Betroffenen (bzw. von deren Bevollmächtigten) wiederum eine zentrale Rolle gespielt. Dieses wichtige Urteil mit dem Aktenzeichen 25 KLs 9/14 wurde in allen Details, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, hier von der NRW Justiz veröffentlicht.