Exklusion statt Inklusion
Lug und Trug
Die am 5.3.2021 im Bundestag verabschiedete angebliche „Reform“ des Betreuungsrechts, von der geheuchelt wurde, sie diene der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): nur Lug und Trug.
- die UN-BRK schreibt die Berücksichtigung der Sicht der Betroffenen vor – die „Reform“ ist ein aggressiver und frontaler Angriff auf alles, was die Betroffenen dazu gesagt haben, siehe hier. Die Reform ist also Rechtsbeugung.
- Die UN-BRK schreibt das Ende der Zwangspsychiatrie vor. Die Reform verfestigt hingegen psychiatrische Zwangsmaßnahmen weiter, macht zwangsweise Entmündigte (verhöhnt als „Betreute“) noch hilfloser und abhängiger. Die „Reform“ steht ganz offensiv im Gegensatz zu den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, ist also Rechtsbeugung. Zitat aus der beschlossenen Begründung des Gesetzes, Seite 120: „Die gegenteilige Rechtsauffassung des UN-Fachausschusses, die dieser in seinen im April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands“ bekundet hat,“ wird einfach für unerheblich erklärt und negiert.
- Auch PsychiaterInnen haben das in einer Stellungnahme als Exklusion statt Inklusion erkannt, siehe hier.
- Selbst die automatische Ehegattenbevollmächtigung wurde in das Gesetz geschrieben. Sie war der Anlass, dass nur die FDP gegen diese Lug und Trug „Reform“ zur endgültigen Zerstörung des wesentlichen Kerns der UN-BRK gestimmt hat, siehe hier.
Wir hatten schon im November 2010 die UN-BRK zu Grabe getragen, siehe hier, jetzt haben die gesetzgebenden Institutionen der BRD ihre zynische Verachtung für die unteilbaren Menschenrechte ganz offen bewiesen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE)