Neuer Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter

Vom UN Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer,  ist am 14.2.2020 ein neuer Bericht veröffentlicht worden, in Englisch vollständig hier.
Insbesondere ab Abschnitt 37. wird auch die Psychiatrie erwähnt. z.B. Zitate (fett von uns):

37. Es muß betont werden, daß angeblich wohlwollende Zwecke an sich keine Zwangs- oder Diskriminierungsmaßnahmen rechtfertigen können. Zum Beispiel Praktiken wie unfreiwillige Abtreibung, Sterilisation oder psychiatrische Interventionen, die auf der „medizinischen Notwendigkeit“ des „besten Interesses“ des Patienten beruhen…

… 49.    Eine psychologische Methode, die in praktisch allen Foltersituationen angewandt wird, besteht darin, den Opfern gezielt die Kontrolle über möglichst viele Aspekte ihres Lebens zu entziehen, die völlige Dominanz über sie zu demonstrieren und ein tiefes Gefühl der Hilflosigkeit, Hoffnungslosigkeit und völligen Abhängigkeit vom Folterer zu vermitteln. In der Praxis wird dies durch ein breites Spektrum von Techniken erreicht, darunter vor allem…
….unmögliche Entscheidungen auferlegen, die die Opfer zur Teilnahme an ihrer eigenen Folter zwingen. [typisch: zu Krankheitseinsicht nötigen; maximalisiert mit dem Vorwurf: „vorgetäuschte Krankheitseinsicht“, WFZ]… Lesen Sie mehr »

Das sollte geeignet sein, um eine weitere Diskussion über Folter in der Psychiatrie auszulösen, die letzte siehe: https://www.folter-abschaffen.de
Dieser Bericht ergänzt ausgezeichnet unseren Beweis, warum „Einwilligungsunfähigkeit“ keine Rechtfertigung für Zwangsmaßnahmen sein kann, wie es das BVerfG seit 2011 fälschlich behauptet, siehe hier.