Das freut uns: die Zwangspsychiatrie wird kaputt-gespart!

Unsere Kampagne: „Kein Cent für die Zwangspsychiatrie – Dreht ihr den Geldhahn zu!“ hat Erfolg gehabt. Am 19.9.2019 unterstützten wir deshalb den sog. „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (G-BA) mit unserem Flugblatt als demonstrativen Willkommensgruß. Wir konnten ca 90 Flugblätter an beinahe alle Teilnehmer und Besucherinnen verteilen. Durch Mindeststandards werden durch den Beschluss des G-BA die Personal-Anforderungen an die Kliniken höher geschraubt werden, die sie dann immer weniger erfüllen könnten; so schrieb die Psychiatrie-Zeitung Eppendorfer unter dem Titel – Kliniken droht Personalkollaps:
63 Prozent der stationären Psychiatrien haben Probleme, offene Arztstellen zu besetzen,„Drei von vier Psychiatrien in Deutschland sind deswegen nicht ausreichend investitionsfähig“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Er sprach von einem „besorgniserregenden Ausmaß“, den der Fachkräftemangel in der Psychiatrie angenommen habe, siehe hier.

Also tut´s denen offensichtlich weh, wenn wir uns mit der G-BA solidarisieren. Verdi im Verbund mit den psychiatrischen Organisationen heulten auf und versuchen sogar zu erpressen: „Wir machen Verwahrpsychiatrie, sperren mehr Leute ein.“ Das ist pure Nötigung, bzw. Erpressung, wenn es nicht sogar Geiselnahme zu nennen ist.
Der Eppendorfer schreibt daraufhin, wie geschockt man über den Beschluss sei, unsere Unterstützung also ins Schwarze getroffen hat:
Auf eine irreführende Presseerklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft hin, gab es eine Reaktion des G-BA, der dem Angriff mit einer Kontra-Presseerklärungen entgegengetreten ist – sehr lobenswert, Zitat aus: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/815

„Deshalb hat diese [stationsbezogene] Dokumentation überhaupt nichts mit „Kontrollwut“ oder der Verhinderung von modernen Versorgungsangeboten zu tun, sondern ist schlicht und ergreifend dem Patientenschutz geschuldet. Ich finde es sehr bedauerlich, dass dies zum einen von der DKG nicht akzeptiert wird und zum anderen in der erwähnten Presseerklärung so undifferenziert dargestellt wird.“

Inzwischen ist der Beschluss des G-BA veröffentlicht, siehe hier, und wird ohne weiteren Einspruch des Gesundheitsminister verbindlich 🙂