Typisch psychiatrisch: Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt
Kommentar zu den 6 Morden und 300 Verletzten am 20.12.2024 in Magdeburg:
Typisch psychiatrisch: Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt
Diesem Modus operandi der Psychiatrie folgte der Psychiater Taleb al-Abdulmohsen als Attentäter konsequent.
Er hat „Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“ täglich bei seiner Arbeit im Maßregelvollzug in Bernburg praktiziert. Dabei ging er jeden Tag am krassesten Beispiel psychiatrischen Handelns vorbei, der Gasmordfabrik, in der Massenmord in „seiner“ Anstalt keine 20 m neben seinem Arbeitsplatz verübt wurde, siehe Bild oben.
(Wir haben die Gedenkstätte am „Day of Remembrance and Resistance“ 2004 besucht, siehe hier)
Mit dieser Logik der Psychiatrie drohte er vorher: Wenn ihr nicht verstehen wollt, dass der Islamismus den Untergang des Abendlandes bringt, dann muss es mit Gewalt beigebracht werden. Offensichtlicher geht’s nimmer, was typisch psychiatrische Ideologie ist.
Wenn dann wieder eine PsychiaterIn mit einem von der Staatsanwaltschaft beauftragten forensischen Gutachten zu behaupten versucht, Nein, dass war nicht ein Resultat unserer gewaltversessenen Logik und Praxis, dann kann dem nur entgegen gehalten werden, dass Taleb al-Abdulmohsen psychiatrische Gewaltausübung gespiegelt hat. Jeder Versuch, die Zwangspsychiatrie stattdessen Gewalt-frei zu machen, wird von den Regierenden (siehe aktuell die Senatorinnen Bernhard [Linke] in Bremen, Czyborra [SPD] in Berlin und Minister Lucha [Grüne] in BaWü) hingegen verhindert. Soll diese offensichtlich gewordene Grundstruktur der Psychiatrie jetzt damit gerettet werden, dass ein forensisches Gutachten Taleb al-Abdulmohsens Handeln als ein wahnsinniges statt als typisch psychiatrisches Handeln verklärt?
Wegen dieser Interessenkollision fordern wir: Keine psychiatrische Begutachtung von Taleb al-Abdulmohsen.
Was folgert Generalsekretär Carsten Linnemann aus dem Geschehenen, der sich offenbar zum Schutzhaft Beauftragter der CDU qualifizieren will? Die angeblich „psychisch Kranken“ sollen in einem Polizeiregister erfasst werden, wird hier berichtet. Ist das nur Wahlkampfgetöse, weil die Forderung nach so einem Register durch das Bundeszentralregister schon längst erfüllt ist? Seit dem 1.1.2025 ist gesetzlich eine Löschung eines Eintrags durch das Cannabisgesetz möglich geworden, siehe Veröffentlichung des Bundeszentralregeisters.
Das macht Mut, die Stigmatisierung und Diskriminierung einer Person, die angeblich oder tatsächlich „psychisch krank“ wäre, auch menschenrechtlich in Frage zu stellen und die Löschung im Bundeszentralregister gesetzlich möglich zu machen.
Der BPE hat Linnemanns Forderung in einer Presseerklärung am 1.1. kritisiert, siehe hier.