Demonstrationaufruf 3.+10.2. + News

Aufruf zur Demonstration am 3.2. vor der Wahlkampfzentrale der SPD, Wilhelmstraße 140 und am 10.2. bei den Grünen, Platz vor dem Neuen Tor 1, jeweils montags in Berlin um 14 – 17 Uhr:

   Grundrechteordnung zerfällt

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seiner einstimmigen Entscheidung 2 BvR 2347/15 vom 26. Februar 2020 selbstbestimmtes Sterben und Selbsttötung zu einem Grundrecht erklärt. Dem hat der 1. Senat des BVerfG mit einer 5/8 Mehrheit am 26. November 2024 widersprochen. Unter dem Vorwand einer angeblichen staatlichen „Schutzpflicht“ erklärte der 1. Senat für grundrechtlich geboten, dass durch ambulante Zwangsbehandlung die Grundrechte auf Würde und Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Schutz der Wohnung und sowieso die Behindertenrechtskonvention ignoriert werden müsse, wenn Ärzte das für nötig halten, obwohl die UN und die WHO die gewaltfreie Psychiatrie fordern. Der Bundesgesetzgeber solle dafür bis
31.12.2026 ein Gesetz machen. Diese Gesetzgebung muss verhindert werden!

Keine ambulante Zwangsbehandlung
Gewaltfreie Psychiatrie jetzt

Wir fordern, dass die Frage dieses gemeinsamen Wahlprüfsteins von Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener bis 15.2.2025 von Ihrer Partei beantwortet wird:

Verweigern Sie wie der Prof. Heinrich Wolff und 2 weitere RichterInnen dem BVerfG Urteil 1 BvL 1/2024 den Gehorsam? Verweigern sie dem darin geforderten Gesetz die Zustimmung und akzeptieren die Menschenrechte, die von der UN zusammen mit der WHO durch eine gewaltfreie Psychiatrie eingefordert werden (im Internet: www.die-bpe.de/who&un.pdf ). Weiter lesen ->

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE) haben diese gemeinsame Pressemitteilung am 20.11.2024 veröffentlicht:
Bundesverfassungsgericht entscheidet für ambulante Zwangsbehandlung – Die Verbände der Psychiatrie-Erfahrenen sind entsetzt  Weiter lesen ->

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Der 2. Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 24.07.2018 zu Zwangsfixierungen ein Urteil gesprochen:  2 BvR 309/15    2 BvR 502/16, RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hat es hier ausführlich kommentiert: https://www.die-bpe.de/anmerkung_mensah_fesselurteil.htm
Wie es in der Realität umgesetzt bzw. missachtet wird, darüber hat der NDR am 16.1. berichtet:  https://www.youtube.com/watch?v=24ubCs7CCEY&t=350s

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Das Bundesnotarregister hat für Änderungen an PatVerfü, Vorsorgevollmacht usw., die vor dem 9. September 2019 registriert wurden, das Link zu einem schriftlichen Antrag veröffentlicht, um einen Freischaltcode dafür zu bekommen. Weitere Hinweise zur Freischaltung Ihres Benutzerkontos finden Sie in dieser Onlinehilfe.

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Der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragter, Ulrich Kelber, hat der Taz ein Interview gegeben:  https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-neue-Patientenakte/!6059544/
“Es ist ein Leichtes, unbefugt auf Daten zuzugreifen“ Schweigen oder widersprechen?