PatVerfü macht auch ambulante Zwangs-behandlung unmöglich

Diese Erklärung verteilen wir (die-BPE) die nächsten Tage vor dem DGPPN Kongress, siehe:  https://www.zwangspsychiatrie.de/2024/11/2-demonstrationen/

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erklärte, ambulante Zwangsbehandlung sei nicht zu rechtfertigen, die Lebenshilfe hat sie sogar perfide genannt. Trotzdem ist  das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil gekommen, ambulante Zwangsbehandlung von Entmündigten, die irreführend „Betreute“ genannt werden, sei mit dem Grundgesetz zumindest teilweise vereinbar (siehe dessen Pressemitteilung). Sobald das auch gesetzlich geregelt worden sein sollte, wird der Kontrast zwischen Personen, die sich in vorausschauender Vorsicht mit einer PatVerfü (www.patverfue.de) geschützt haben und denen, die dies unvorsichtigerweise nicht getan haben, verstärkt.  Es ist also umso dringender erforderlich, sich mit einer PatVerfü gegen alle psychiatrischen Zwangsmaßnahmen abzusichern.

Im Übrigen empfehlen wir allen von solchen Menschenrechte verachtenden Maßnahmen Betroffenen durch alle Instanzen inklusive dem UN-BRK Komitee zu klagen.

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE) haben diese gemeinsame Pressemitteilung heute veröffentlicht:

Bundesverfassungsgericht entscheidet für ambulante Zwangsbehandlung – Die Verbände der Psychiatrie-Erfahrenen sind entsetzt

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener ist bestürzt über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das ambulante Zwangsbehandlungen erlaubt. Bereits im Vorfeld hatten viele Experten dem Gericht dargelegt, dass damit das Selbstbestimmungsrecht von Patienten massiv eingeschränkt werde.
Bisher waren Zwangsbehandlungen, also z.B. Fixierungen zur Verabreichung von Medikamenten, nur in Kliniken erlaubt. Denn nur dort konnte sorgfältig durch medizinisches Personal geprüft werden, ob die Zwangsbehandlung tatsächlich notwendig sei. Mit dem heutigen Urteil ist nun auch außerhalb von Kliniken eine zwangsweise Verabreichung von Medikamenten oder eine Fixierung, z.B. zuhause, gestattet.
„Die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern wird mit diesem Urteil auf perfide Weise ins Gegenteil verkehrt“, sagt René Talbot vom Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener. „Wir nehmen das nicht hin und werden ein „Bündnis gegen ambulante Zwangsbehandlung“ gründen!“
Auch Matthias Seibt, einer der psychiatrie-erfahrenen Experten, zeigt sich entsetzt: „Mit diesem Urteil werden Misshandlungen von Patienten erleichtert. Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention sind vorprogrammiert. Wir empfehlen dringend, Patientenverfügungen zu verfassen, um Zwangsbehandlungen vorzubeugen!“
Die Verbände kündigten an, dass dann, wenn Fälle von ambulanter Zwangsbehandlung bekannt werden sollten, diese vor das UN-Komitee für die Behindertenrechtskonvention in Genf gebracht werden. Sie weisen darauf hin, dass sowohl die UN wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die gewaltfreie Psychiatrie fordern.

Sabine Wieg und Matthias Seibt                     René Talbot und Uwe Pankow
(Für den Vorstand des BPE)                          (Für den Vorstand von die-BPE)