Demonstration in Zwiefalten
Heute findet gegen den Versuch einer gesetzliche Regelung ambulanter Zwangsbehandlung in Baden Württemberg in Zwiefalten eine Demonstration vor dem Tagungsort statt. Ganz offen wird das geplante Massaker an dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und dem Grundrecht aus Art 13: Die Wohnung ist unverletzlich in Bild und Text der Einladung als „Weichenstellung“ angekündigt. Zitat daraus: Ein Ausweg könnte eine richterlich verfügte, ambulante Behandlungsweisung, also die verpflichtende Duldung einer notwendigen Behandlung, sein.
Der Gesetzgebungsversuch zur ambulanten Zwangsbehandlung war am 4.3.2004 von allen Fraktionen des Bundestages in einer 3/4 stündigen Plenardebatte abgelehnt worden! Das Protokoll der Bundestagesdebatte ab Seite 8409 hier: https://dserver.bundestag.de/btp/15/15094.pdf Dabei hat auf Seite 8414 die Abgeordnete Sibylle Laurischk erstmal im Parlament öffentlich festgestellt: In Deutschland besteht die Freiheit zur Krankheit.
Weitere Bilder hier. Diese Stellungnahme wurde verteilt.
Dr. Martin Zinkler berichtete in einem Beitrag in der Recht&Psychiatrie 2/2014 über ambulante Zwangsbehandlung, dass in den Ergebnissen keine Rechtfertigung dafür zu finden ist, die Grundrechte der betroffenen Patienten einzuschränken.
P.S.: Zum Veranstalter der Tagung, dem ZfP Südwürttemberg: Hier kann man nachlesen, wie dieses Zentrum für Psychiatrie vergeblich versucht hat, das Video über die PatVerfü schlecht zu machen – das ging nach hinten los, denn die Aktion Mensch hat uns stattdessen einen 5 stelligen Betrag überwiesen, mit dem wir den Film dann in über 250 Kinos im Vorprogramm zeigen konnten! Dafür wurden wir z.B. von Prof. Fritz Simon gelobt, siehe hier