Warum wir NEIN sagen
Gegen die Tagung (siehe hier und hier die Einladung) zur Vorbereitung eines Gesetzes zur ambulanten Zwangsbehandlung in Baden Württemberg wird am 10.10. in Zwiefalten protestiert. Ganz offen wird das geplantes Massaker an dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und dem Grundrecht aus Art 13: Die Wohnung ist unverletzlich in Bild und Text der Einladung als „Weichenstellung“ angekündigt. Zitat daraus: Ein Ausweg könnte eine richterlich verfügte, ambulante Behandlungsweisung, also die verpflichtende Duldung einer notwendigen Behandlung, sein. Wir berichteten hier.
Der Gesetzgebungsversuch zur ambulanten Zwangsbehandlung war am 4.3.2004 von allen Fraktionen des Bundestages in einer 3/4 stündigen Plenardebatte abgelehnt worden! Das Protokoll der Bundestagesdebatte ab Seite 8409 hier: https://dserver.bundestag.de/btp/15/15094.pdf Dabei hat auf Seite 8414 die Abgeordnete Sibylle Laurischk erstmal im Parlament öffentlich festgestellt: In Deutschland besteht die Freiheit zur Krankheit
Welcher Aufstand gegen diesen breiten Konsens aller Parteien ist also dieser erneute Versuch psychiatrischer Gewaltausdehnung in die Wohnungen hinein? Sind die einfach nur unersättlich? Oder überschießende Allmachtsfantasien eines Prof. Dr. Tilman Steinert?
Inzwischen ist eine Demonstration vor dem Eingang zum Tagungsort, der Rentalhalle in Zwiefalten gegenüber dem Friedhof der Psychiatrie angemeldet, Mauerstraße 1, 88529 Zwiefalten, siehe: https://maps.app.goo.gl/RYTxjx1tvEffkCwj9
Der BPE und die-BPE haben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine Stellungnahme dazu erarbeitet: „Warum wir NEIN sagen“ siehe hier.