Es geschehen noch Zeichen und Wunder:
Richterin wegen Rechtsbeugung verurteilt!
Im Januar berichteten wir hier
Nun hat das Landgericht Stade am Montag die Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft und Verteidigung verurteilt. Im Zeitraum von Mai 2016 bis Dezember 2017 hat die Richterin am Amtsgericht (AG) Rotenburg in 15 Fällen Betroffene gegen ihren Willen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie untergebracht, ohne (rechtzeitig) eine Anhörung durchzuführen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die verurteilte Amtsrichterin kann bis nächsten Montag Revision einlegen. Das hat sie auch, siehe hier. Hätte sie es nicht getan, hätte sie sofort und dauerhaft ihr Richteramt und alle Pensionsansprüche verloren. Zudem dürfte sie mindestens für die nächsten fünf Jahre keinen juristischen Beruf ausüben, so die Pressesprecherin. Wahrscheinlich wird das Gericht aber sein Urteil gut begründet haben, weil schon das römische Recht den Grundsatz hatte, keine rechtliche Verfügung ohne dass der/die Betroffene vorher zu Wort gekommen ist. Dieser „eherne“ Grundsatz wurde verletzt und das will die Justiz nicht auf sich sitzen lassen. Das führte auch bei Richter Michael Irmlers zu einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung 2008, siehe Bericht vom SWR.
Lernen muss man daraus: Immer sofort aus einer Psychiatrie fliehen, bevor eine RichterIn gekommen ist, denn dann kann er/sie nicht mehr anhören und es kann kein entsprechender Beschluss gefasst werden. Wenn man erst in einer Psychiatrie (geschlossen oder teilweise offen) eingesperrt ist, ist es zu spät, weil dann die regelmäßig nur als Formalie notwendige richterliche Anhörung erzwungen durchgeführt werden kann. Oder man hat ist geschützt durch eine PatVerfü 🙂
Alle Prozess-Details zum hier Nachlesen.
Die Entscheidung des BGH mit allen Details der Rechtsbeugung sind inzwischen hier nachzulesen.