Die ersten 1500 Unterschriften sind übergeben

Übergabe der über 1500 Unterschriften an den  Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel

Übergabe der über 1500 Unterschriften an die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, Dr. Catherina Hübner

Demonstration vor dem DGPPN Kongress im CityCube Berlin und Verteilung von 2000 der folgenden Presseerklärung
Bildergallerie der Demo siehe hier


Presseerklärung zur Übergabe der ersten 1500 Unterschriften Gewaltfreie Psychiatrie!

Die UN-Behindertenrechtskonvention endlich erfüllen, statt sie weiter zu beugen!

Berlin, 23.11.2022: Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE) übergeben heute die ersten 1500 Unterschriften für ihre Forderung nach einer gewaltfreien Psychiatrie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sowie der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Deutschen Institut für Menschenrechte. Beide wissen, dass durch die ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention eine gewaltfreie Psychiatrie 2009 zu einem Menschenrecht wurde. Die bundesdeutschen Gesetzgeber müssen endlich dieses Menschenrecht erfüllen und die Sondergesetze zur scheinlegalen Rechtfertigung der Gewalt in der Psychiatrie abschaffen. Die Forderung lautet:

Das erste und wichtigste Ziel jeden Reformbemühens in der Psychiatrie muss die bedingungslose* Abschaffung der psychiatrischen Sondergesetze sein. Durch sie wird legalisiert und damit erst ermöglicht:

    • psychiatrische Zwangseinweisung
    • psychiatrische Zwangsbehandlung
    • Entmündigung, die irreführend „Betreuung“ genannt wird, weil sie gerichtlich gegen den erklärten Willen aufgezwungen werden kann
    • ein Sonderstrafrecht mit einem unbegrenzten Strafmaß und psychiatrische Zwangsbehandlung in der sog. „Forensik“

Einsperren in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik und psychiatrische Zwangsbehandlung darf es dann, und nur dann noch geben, wenn das zu dulden vorher in einer mit freiem Willen unterzeichneten Patientenverfügung festgelegt wurde, eine entsprechende Behandlung also den Willen der Betroffenen erfüllt und nicht bricht.

Wir fordern die Regierungen und Parlamente der Länder und des Bundes in Deutschland auf, die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren jetzt umzusetzen, um endlich die Menschenrechte so zu gewährleisten, wie sie seit 1948 gelten und durch die ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 aus buchstabiert sind.

Wir fordern beide Institutionen auf, unsere Forderung jetzt bei den bundesdeutschen Gesetzgebern so vorzubringen, dass die UN-BRK nicht weiter gebeugt, sondern endlich zeitnah erfüllt wird.

Ab sofort muss durch eine neue gesetzliche Regelung oder eine Rechtsverordnung gewährleistet werden, dass alle die psychiatrische Untersuchung, Diagnose und Behandlung, dokumentiert in einer vorher niedergelegten Patientenverfügung (z.B. vom Typ PatVerfü® patverfue.de), ablehnen, in allen psychiatrischen Kliniken in der BRD bedingungslos das Recht haben, diese jederzeit zu verlassen bzw. gegebenenfalls, wenn gar keine Hilfe nachgefragt wird, gar nicht aufgenommen zu werden.**

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit März 2022 auch ein wesentlicher Teil der Psychiatrie, die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) fordert, unseren vierten Punkt oben, das psychiatrische Sonderstrafrecht durch die §§ 20, 21, 63 und 64 abzuschaffen.
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* Bedingungslos, weil Menschenrechte unteilbar sind. Es wäre absurd, z.B. Folterfreiheit von irgendwelchen Bedingungen abhängig machen zu wollen.
** Das hat sogar der DGPPN Präsident (2019-2020) Prof. Andreas Heinz öffentlich im Rechtsausschuss des Bundestages gefordert (siehe: Protokolll: https://tinyurl.com/mtp4abfs), und der DGPPN Präsident (2021-2022) Prof. Thomas Pollmächer, Zitat: Dem Verfasser erscheint eine solche Krankenhausunterbringung auch mit der UN-Behindertenrechts-konvention unvereinbar, welche in Art. 14 eine Freiheitsentziehung aufgrund einer Behinderung (und damit auch aufgrund einer psychischen Erkrankung) untersagt (siehe https://tinyurl.com/yy7ad4zd ). Unseres Wissens haben sie aber nichts entsprechendes getan, deshalb muss jetzt endlich der Gesetzgeber sofort tätig werden

Diese Presseerklärung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung des BPE am 8.10.2022 und der Mitgliederversammlung von die-BPE am 18.10.2022 (als pdf hier zum runterladen)