Wie die Polizei es eben NICHT machen darf
Dieses Schulungsvideo zeigt sehr anschaulich, WIE brachial und illegal bei einem Polizeiüberfall in einer Wohnung offensichtlich OHNE Hausdurchsuchungsbeschluss auf eine psychiatrische Verleumdung hin vorgegangen wird. Wenn überhaupt könnte ein Zwangsbetreuer das bei Gericht beantragt haben, aber ob das dann so vollzogen werden kann? Aber auf einen (sozial) psychiatrischen Hinweis hin sind bei einer Person, die als gefährlicher „Geisteskranker“ phantasiert wird, alle Grundrechte aufgehoben. Man kann auch sagen, die Person verwandelt sich zu einem sich bewegenden Stück Fleisch, jeder Totschlag wird zum Unfall.
Deshalb muss durchgesetzt werden, dass die Polizei bevor sie versucht, die Wohnung zu betreten, immer fragt, ob man eine PatVerfü – oder entsprechende Patientenverfügung – hat, denn dann ist unmittelbar jede Diagnose schon verboten und sowieso jede gewaltsame Festnahme und Verschleppung in eine Psychiatrie. Die Polizei bricht dann das Recht, statt dass sie es schützt. Eben so wie´s in unserm PatVerfü Video gezeigt wird.