Neue Hinterlegungsmöglichkeit für die PatVerfü

Wie schon im letzten Rundbrief berichtet, hat die Justizministerkonferenz beschlossen, dass bei der Bundesnotarkammer ein gut geschütztes Archiv aufgebaut werden soll, dass auf Wunsch des/der Betroffenen eine digitalisierte Abschrift der Patientenverfügung und/oder der Vorsorgevollmacht an den behandelnden Arzt übermittelt. Bisher wird bei der Bundesnotarkammer nur die Existenz einer Vorsorgevollmacht registriert und dies auf Nachfrage einem Gerichts bestätigt, insbesondere wenn ein Betreuungsverfahren angelaufen sein sollte, dass sich bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht in aller Regel dann erledigt hat, wenn diese Vorsorgevollmacht eingereicht wird, siehe im Handbuch PatVerfü.

Das Zentrum für Angewandte Ethik in Erfurt hat eine Abteilung ACP (Advance Care Planning – übersetzt Gesundheitliche Versorgungsplanung). Dieses ACP bietet – sozusagen vorab – bei einer dort eingereichten Vorsorgevollmacht diesen Übermittlungsservice des Vorsorgevollmacht-Dokuments an ein Gericht schon an, siehe alle Einzelheiten und schrittweise Erklärungen hier: https://acp-thueringen.de/privatpersonen/zvr/index.html
Das kann man also jetzt schon nutzen und weil in die PatVerfü eine Vorsorgevollmacht „eingebaut“ ist, wird damit auch automatisch diese schlaue Patientenverfügung dem Gericht übermittelt 🙂
Der nächste Schritt ist dann später die Archivierung und Übermittlung nicht nur von Vorsorgevollmachten, sondern auch von Patientenverfügungen durch die Bundesnotarkammer.