Rezepturteil wird beachtet!
Das Rezepturteil BGH XII ZB 236/05 vom 1.2.2006 (Randnummer 27 siehe hier: https://www.die-bpe.de/kritik/#rezept) wird vom Landsgericht Paderborn in dem aktuellen Beschluss 5 T 223/21 vom 21.12.2021 genau beachtet und untersagt auch bei einer Person, die einen Menschen auf dem Gewissen hat, die Zwangsbehandlung, siehe das pdf hier.
Eine gute Nachricht, die Spielräume der Forensik werden mehr und mehr eingeschränkt 🙂
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Das Kartell gegen § 63 hat ein neues Mitglied bekommen: Dr. Ulrich Lewe, siehe: https://psychiatrierecht.de/kartell.htm