Worum es geht:

Es geht um´s Ganze

Prof. Wolf-Dieter Narr prägte in seiner Rede 1998 beim Foucault Tribunal hinsichtlich der Lage der Psychiatrie den Satz: Der Felsen an dem aller Konsens kategorisch zerbricht trägt den Namen Zwang

Wenn also im Landschaftstrialog von dem Ziel einer gewaltfreien Psychiatrie vermutet wird, es sei ein nie endender Kampf, dann wurde die Flinte schon ins Korn geworfen, das ist demoralisierender Defätismus oder man kann auch sagen eine Onkel Tom Haltung.
Aber nichts falscher als das. Tatsächlich erodiert die Zwangspsychiatrie in rasendem Tempo. Der Vorbereitung von Schritt C) unten dient die Unterschriftensammlung der
Koalition gegen Zwangspsychiatrie – gewaltfreie Psychiatrie jetzt.

A) Die erste Etappe des nahenden Endes legalisierter psychiatrischer Zwangsbehandlung ist gekennzeichnet
a) durch die diesjährige Anerkennung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass auch in der Forensik(!) eine rechtzeitig dokumentierte und damit wirksame PatVerfü psychiatrische  Zwangsbehandlung rechtswirksam unterbindet (notfalls muss man bereit sein, sie zu verteidigen, am Ende gewinnt man und der Staat muss die Rechnung bezahlen). Der von dem BPE und die-BPE gemeinsam mit Anderen herausgegebenen PatVerfü ist vom BVerfG der Status von jus cogens zuerkannt worden, siehe hier.

Der logisch zwingenden Begründung, dass psychiatrische Zwangsbehandlung von PatVerfü Geschützten das jus cogens des Folterverbots verletzen würde, konnte sich auch das BVerfG nach 5-jähriger Bedenkzeit nicht entziehen und ist hier en Detail nachzulesen.
Damit haben wir einen ersten Etappensieg errungen: Wenn in Zukunft diejenigen, die psychische Krankheit weder für wahrscheinlich halten, noch daran glauben, noch von deren Existenz überzeugt sind, als Einwilligungsunfähige deklariert mit psychiatrischen Zwangsmaßnahmen zu Krankheitseinsicht genötigt werden, ist das ein Verstoß gegen das als jus cogens erkannte Folterverbot, es ist Geständniszwang, wie in einem Terrorstaat. Dass es „psychische Krankheit“ gar nicht gibt, hat 1961 ungefähr gleichzeitig sowohl Thomas Szasz in seinem Werk Geisteskrankheit ein moderner Mythos als auch Michel Foucault in Wahnsinn und Gesellschaft aufgezeigt und alle, die eine PatVerfü unterzeichnen, bestätigen das durch ihre Unterschrift.

b) Die psychiatrische Fachgesellschaft ist auf der Flucht, bricht ihr doch ein wesentlicher Teil des bisher so hermetischen Rakets weg. Wie wir von einem Mitglied des Kartells gegen § 63 StGB erfahren haben, setzt sich die in der DGSP organisierte Sozialpsychiatrie nachhaltig für die Auflösung der Forensik ein und fordert die Streichung der §§ 20, 21, 63 und 64 aus dem StGB.

B) Somit kann, ja muss nun in der zweiten Etappe ein Sieg errungen werden:
Nur mit einer positiver Vorausverfügung dürfen alle erwachsenen Menschen, auch die, die Existenz von psychischer Krankheit für wahrscheinlich halten, daran glauben, also von deren Existenz überzeugt sind, überhaupt noch zwangsbehandelt werden, Vorlage zum Ausdrucken, siehe z.b. hier.

2015 hat der Staatssekretär Schmachtenberg vom Arbeitsministerium noch versucht zu bestreiten, dass es in der BRD ein Folterkonzept gibt, als er Nachfragen aus dem UN-BRK Komitee beantworten musste. Das ist in Wort und Bild hier festgehalten, siehe dieses Video. Sado-masochistische Sexualpraktiken, die sonst als schmerzhafte Folterungen verstanden würden, müssen durch das Einverständnis, am besten vorher in Schriftform beweiskräftig dokumentiert, als selbstverständliches Recht eines Erwachsenen auf den eigenen Körper ohne weitere gesetzliche Regelung gerechtfertigt sein. Sie brechen nicht den Willen der Betroffenen, sondern erfüllen ihn.

Dieses Recht auf den eigenen Körper ist als vorher dokumentierte Rechtfertigung für medizinische Behandlung als sogenannte „informierte Zustimmung“ selbstverständlich und muss auch bei allen psychiatrischen Zwangsmaßnahmen, die sogar nicht nur angedroht, sondern unter Gewaltanwendung durchgeführt werden sollen, selbstverständlich respektiert werden. Es muss durch die Abschaffung aller gesetzlichen Möglichkeiten psychiatrische Maßnahmen ohne die explizite Zustimmung durchzuführen, nun aber auch endlich gewährleistet werden.

Hingegen war es das Kalkül der Groko Regierung, die 2008 den Betrug mit der UN-BRK eingefädelt hat und dazu mit Billigung aller Bundestagsparteien die dazugehörige Denkschrift für die Ratifizierung der UN-BRK zurecht gefälscht hat, indem mit leichter Hand ein Wort in die UN-BRK hinein gelogen wurde, die Zwangspsychiatrie auf Teufel komm raus zu verteidigen. Auch die nächsten drei Bundesregierungen versuchten weiter Zwang und Gewalt in der Psychiatrie als unantastbar zu verkaufen, indem sie versuchen, den Diskurs über die UN-BRK zu beherrschen. Dafür wurden nun von Staatssekretär Schmachtenberg als willige Vollstrecker des „Landschaftstrialogs“ der sogenannten. „Kellerkinder“ gefördert, sprich bezahlt. Sie sollten die Rolle übernehmen, dass in der Verteidigung der Zwangspsychiatrie immer behauptet werden könnten sollte, die Betroffenen seien doch gehört worden, leider sind sie zu vielstimmig und ihre Stimme zu schwach, als dass sich durchsetzen konnten.

Die Büttel der Bundesregierung, namentlich die von Staatssekretär Schmachtenberg gesponserten Kellerkinder, mögen arglos auf diese Mittel für einen angeblich „offenen Diskurs“ reingefallen sein, das entlastet sie aber in keiner Weise, weil sicher auch mit guten Absichten Böses getan werden kann. Den Herrschen behilflich zu sein, sich das Alibi zu verschaffen, die Betroffenen seien beteiligt gewesen, um den Punkt „nothing about us without us“ abzuhaken, ist verwerflich. Dabei geht es bei den Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie um höchstpersönliche, menschenrechtliche Freiheiten, die unveräußerlich sind, und insbesondere nicht für Zwangshandlungen preisgegeben werden dürfen, die auf Zurufe und Gutachten von Ärztinnen und Ärzten, dann von Gerichten bestätigt, durchgeführt werden. Wer bei Bewusstsein ist, muss medizinischer Behandlung vorher zugestimmt haben, Zwang muss insbesondere in diesem Bereich streng verboten sein, so wie Ärztinnen und Ärzte auch bei Hinrichtungen oder Tötung auf Verlangen unter keinen Umständen die Hand reichen dürfen.

Die neu gewählte 4. Bundesregierung nach 2008 versucht inzwischen nicht nur, die Zwangspsychiatrie und ihre Profiteure zu verteidigen, sondern hat sich nun nach ihrem Motto „Mehr Rückschritt wagen“ sogar eine weitere Verschärfung in den Koalitionsvertag hineingeschrieben, dadurch dass das psychiatrische Zwangs- und Gewaltsystem noch engmaschiger gestrickt werden und dazu die psychiatrische „Notfall- und Krisenversorgung“ flächendeckend ausgebaut werden soll. Mit all diesen Manövern soll ein Erfolg unsere Bemühungen für eine gewaltfreie Psychiatrie mit dem Alibi von angeblichem „Mindern“ und „Reduzieren“ vereitelt, wie zu einem Coitus Interruptus als Verhütungsmittel gemacht werden.

C) Die dritte Etappe, dass dann auch die Zwangseinweisung unhaltbar wird und es nur noch eine gewaltfreie Psychiatrie nach dem Konzept von Dr. Martin Zinkler geben darf, ist logisch vorgezeichnet, und das wurde von dem derzeitigen Präsidenten der DGPPN, Prof. Thomas Pollmächer 2019 in Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminonlogie 13, 4–12 in dem Artikel: Zur Legitimität fremdnützigen Handelns in der Medizin und speziell in der Psychiatrie veröffentlicht. Es möge ein Zitat als Beleg genügen:

…“Zusammenfassend erscheint die fremdnützige Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in psychiatrischen Krankenhäusern gegen ihren Willen problematisch, wenn nicht sogar illegitim, falls dort eine Behandlung nicht durchgeführt werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob der freie, vorausverfügte oder mutmaßliche Wille des Betroffenen die Behandlung unmöglich macht, oder aber, ob es Behandlungsmöglichkeiten gar nicht gibt.“…

Wie kürzlich nach den Urteil des BGH ohne explizite Zustimmung nicht mal die Kontogebühren erhöht werden dürfen, darf also dann, und nur dann, bei den Personen eine Zwangseinweisung vorgenommen werden, von denen eine positive Vorausverfügung z.B. entsprechend wie hier vorher unterzeichnet wurde und die der Klinik vorliegt. Nur durch die kurzfristige Umsetzung dieses logischen Schlusses in der täglichen Praxis einer gewaltfreien Psychiatrie kann sich diese für die Zukunft sozusagen „moralisch unschuldig“ machen und konform mit den Menschenrechten werden, wie sie in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabiert sind.

Werner-Fuß-Zentrum gegen Zwangspsychiatrie