Die „Kellerkinder“entpuppen sich als bezahlte Hofschranzen der Bundesregierung

Wie man unschwer an dem Internetauftritt des sogenannten „Landschaftstrialogs1“ der „Kellerkinder“ sehen kann, wird die Unternehmung von der Bundesregierung gefördert, sprich bezahlt.

Er ist ein Musterbeispiel für das Herrschaftsinstrument, dem Herbert Marcuse in „Der eindimensionale Mensch“ den Namen „repressive Toleranz“ gegeben hat: Es wird so getan, als ob ganz tolerant zum „Diskurs“ für „Handlungsempfehlungen“ eingeladen würde, aber „Beteiligung“ soll nur vorgetäuscht werden. Tatsächlich wird dann aber zu erduldende Freiheitsberaubung und Körperverletzung durch psychiatrische Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung von den Hofschranzen als diskutierbare „Ultima Ratio“ einer staatlichen Folter“pflicht“ präsentiert. Mit dieser Einladung der Bundesregierung an die Hofschranzen wird also nur so getan, als ob unsere Meinung als Betroffene Bedeutung habe, angeblich „nothing about us without us“ beachtet würde. Aber tatsächlich geht es nur um die bezahlte Simulation eines Gehörs, um dann fälschlich behaupten zu können, die Betroffenen seien beteiligt worden. Aus Anlass der Demonstration gegen die Jahrestagung der DGSP haben wir in Zusammenarbeit mit dem BPE und die-BPE die Hintertreibung unserer menschenrechtlichen Forderungen aufgezeigt, siehe hier2. Hingegen wird in der „Kurzpräsentation zu Zwangsmaßnahmen3“ über Zwangsmaßnahmen nur schwadroniert.

Im Folgenden zitieren wir in kursiv die „Kurzpräsentation“ vollständig, damit nichts davon unterschlagen worden sei, und fügen unsere Kritik in rot und fett jeweils dazwischen ein.

Das Thema Betreuung und Zwangsmaßnahmen ist oft ein sehr emotionales.
Auch wir haben in der AG sehr vielseitig und mit unterschiedlichen Perspektiven und Einstellungen argumentiert und uns ausgetauscht.

Zentral war, dass wir in einem Austausch blieben, uns gegenseitig zuhörten und als gleichberechtigte Gesprächspartner*innen wahrnahmen. Nein! Betroffene sprechen aus einem Recht auf ihren eigenen Körper heraus, das als höchstpersönliches Recht selbstverständlich nicht als gleichberechtigt zu den Meinungen anderer „verkauft“ werden darf.

Der UN-Fachausschuss, verschiedenste Sonderberichterstatter*innen,  verschiedene Menschenrechtsgremien auf europäischer Ebene und diverse  Selbstvertretungsorganisationen, leiten ein klares Verbot von stellvertretenden Entscheidungen und Zwangsmaßnahmen aus der UN-BRK her.

Die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht und verschiedene  psychiatrische Verbände halten in Bezug auf Zwangsmaßnahmen am Ultimo Ratio Prinzip fest und die jüngste Gesetzgebung zu Betreuungen war nur ein erster wichtiger Schritt.
Nein! Die „Reform“ war ein aggressiver und frontaler Angriff auf alles, was die Betroffenen dazu gesagt haben. Sie
grenzt unserer Meinung nach an Rechtsbeugung, vor der wir zigmal gewarnt haben. Am Ende konnten wir nur noch feststellen: Lug und Trug4. Dennoch ist unserer Ansicht nach eine viel deutlichere Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und eine genaue und strenge Prüfung des Erforderlichkeitsgrundsatzes – mit dem Gummiband der Verhältnismäßigkeit –, ein politisches und in der Praxis umzusetzendes Muss.

Trotz unterschiedlicher Positionen innerhalb unserer Arbeitsgruppe, haben wir menschenrechtliche Voraussetzungen und politische Forderungen herausgestellt, die wir für wesentlich halten, um einem menschenrechtsbasierten Unterstützungssystem näher zu kommen. Aber eben gerade NICHT zu erfüllen!!

Beginnen wir mit den Erfordernissen in Bezug auf Betreuungen:
– Siehe Kurzpräsentation Betreuungsrecht –

Zu Zwangsmaßnahmen:

Zwang, oder kaum oder keine Wahlmöglichkeiten zu haben, ist ein vielschichtiges Problem in der Versorgungslandschaft. Das Problem beginnt bereits dabei, dass ohne psychiatrische Diagnosen keine medizinischen und auch oft auch keine sozialen Leistungen möglich sind.

Wer Unterstützung ohne psychiatrische Diagnose möchte, kämpft auf verlorenem Posten. Die Diagnose oder die Diagnosen sind aber bereits häufig das Stigma selbst. Es geht nicht um ein Stigma, sondern soziale Leistungen dürfen nicht von der Duldung einer psychiatrischen Verleumdung abhängig gemacht werden.

Es muss endlich wahrgenommen werden, dass fehlende, unübersichtliche, langwierige oder individuell unpassende Unterstützungsangebote einzelne Personen auf einen Weg bringen, an dessen Ende dann leider mitunter zu oft und zu schnell psychiatrische Zwangsmaßnahmen stehen. Ach so! Ein paarmal weniger ist nur gewünscht. Das ist bitterbös von den Autoren.

Darüber hinaus sind die Wahlmöglichkeiten für betroffene Menschen in der Krise, zu oft ausschließlich medizinisch-therapeutische und z.B. betroffeneninitiierte Unterstützungsformen unterfinanziert und unterrepräsentiert und nicht als gleichwertig anerkannt. Ja, ja, dass kennen wir, da wird wieder das alte Lied der Selbstversorgung der Versorger angestimmt. Wir hatten 2015 bei 7 Demonstrationen5 darauf hingewiesen, dass es ein Märchen, besser eine interessengeleitete  Schutzbehauptung, ist, dass durch mehr Geld für Sozialpädagogik und therapeutische Beschwörungen die psychiatrische Gewalt umgekehrt proportional zum finanziellen und pädagogischen Einsatz sozusagen asymptotisch gegen Null gehen würde.

Zu wenig Wahlmöglichkeiten und der Entzug der Grundrechte auf Grund von sogenannter „krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit“ und „Eigen- und Fremdgefährdung“, als Schutz zu verstehen, ist menschenrechtlich betrachtet illegitim und Zwang bedeutet immer erstmal Entzug von Grundrechten. Niemandem darf aber, auf Grund fehlender Unterstützungsangebote, das Recht auf Selbstbestimmung entzogen werden!
 
Um Zwang zu verhindern oder ganz zu unterbinden und verbieten, ist es grundlegend, der Stigmatisierung von angeblich biologisch bedingter psychischer Krankheit entgegenzuwirken und das Gegenüber nicht als krank oder einsichtsunfähig abzustempeln und gut gemeinte Hilfspakete über zu helfen.

Psychiatrische Zwangsmaßnahmen sind als ein Menschenrechtsverbrechen zu charakterisieren und nur einer „Stigmatisierung“ entgegenzuwirken, ist nicht hinreichend. 

Eine Versorgungsstruktur, die nur die unkomplizierten und netten psychisch Kranken schützt, überlässt Einzelne, und das sind nicht wenige, entweder ihrem eigenen Schicksal oder legitimiert Vorgehensweisen, die auf Zwang und Fremdbestimmung ruhen.  
 
Um eine menschenrechtliche Veränderung der Unterstützungsangebote möglich zu machen, ist es für uns grundlegend Peer-Wissen stärken und als gleichwertig zu medizinischem Modell anzuerkennen.  NEIN, die Voraussetzung ist die Streichung aller gesetzlichen Möglichkeiten psychiatrischer Gewaltausübung! Darauf müssen JETZT die Kräfte konzentriert werden. 
 
Die Studienlage zu nicht medizinischen Unterstützungsformen ist zu begrenzt. Es ist für eine menschenrechtliche Veränderung unumgänglich mehr Mittel für mehr (betroffenenkontrollierte und partizipative) Forschung in diesen Bereichen einzusetzen, um peer-kontrollierte und menschenrechtsbasierte Beispiele aufzuzeigen, zu finanzieren und bekannt zu machen. So wird Gewaltfreiheit in der Psychiatrie auf den St. Nimmerleinstag verschoben, um Forschungsgelder für sogenannte „Alternativen“ als Alibi zu akquirieren und dann zu kassieren.

Wie von der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Betreuungsrechts im Gesetzesentwurf angekündigt, muss das Thema „Zulässigkeit von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen“ grundlegend und unter, zu allen Phasen der Gesetzgebung, wirksamer Partizipation von Menschen mit gelebten Erfahrungen und deren selbstvertretenden Organisationen gesetzlich überdacht und grundlegend verändert werden.  
 
Die Liste der zu hinterfragenden Nein, abzuschaffenden gesetzlichen Rahmen von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen ist lang und Dunkelfelder, wie z.B. sogenannte Time-Out-Räume, müssen hinterfragt und falls weiterhin bestand habend, gesetzlich gefasst und (langfristig) ganz verhindert werden! Die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen muss immer oberstes Ziel – zum St. Nimmerleinstag – sein!

Der vermutlich leider nie endende Kampf um die (Il-)Legitimität von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und deren psychiatrierechtlichen Regelungen, bedarf betroffenenseits maximaler Forderungen, um zumindest häppchenweise Veränderungen hervorzurufen. 
Aha, der Kampf wird von vornherein für aussichtslos erklärt,
damit kann er auch gar nicht mehr gewonnen werden. Das hilft der Selbstversorgung der Versorger und zur endlosen Abspeisung mit Alibi-Häppchen.

Nicht selten werden diese Forderungen als unangemessen, nicht realisierbar und utopisch ins Abseits gestellt. Betroffene Einzelpersonen und Selbstvertretungsorganisationen brauchen breite Unterstützer*innenkreise sowohl der professionell Tätigen, als auch der Angehörigen, um sich Gehör zu verschaffen und wirksam zu handeln. Es gibt diese Unterstützer*innen, wie wir auch in diesem Projekt gemerkt haben. Aber ohne einen breit angelegten, chancengleichen Multilog, wird keine menschenrechtliche Veränderung in Bezug auf Zwangsmaßnahmen stattfinden.
 
Wer nicht rechtzeitig eingeladen und nicht gehört wird, nicht über genug Ressourcen verfügt, oder als nicht stimmberechtigt gilt, wird nicht ernstgenommen und hat keine Chance seine Forderungen durchzusetzen. Dabei sollten Zwang und Gewalt als transparenter Gesprächsgegenstand gesellschaftlich wirksam, chancengleich und verändernd debattiert werden. Genau, nur „debattiert“ werden! Schön, dass wir mal darüber gesprochen haben.

Die Idee, dass „Selbstbestimmung durch Zwang“ wiederherzustellen sei oder die „krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit“ Zwang legitimiert, halten wir für grundsätzlich frag-, kritik- und veränderungswürdig. …nur nicht für ein bitterböses begriffliches Paradox, so, so.

Denn Menschen mit psychosozialen Behinderungen – Menschen die, durch psychiatrische Sondergesetze behindert werden sind auf Grund medizinischer und juristischer Konstrukte, nicht an Orten an denen das eigentlich unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung greifen würde. Auch nach dem Grundgesetz muss auf psychiatrierechtliche Bestimmungen zurückgegriffen werden, um Zwangsmaßnahmen als rechtlich zulässig zu bestimmen. Und das BVerfG hat leider dem tatsächlich zugestimmt! Das hatten wir nach dem Betrug der BRD mit der UN-BRK6 schon erwartet und deswegen die UN-BRK am 10.11.2010 symbolisch wie hier dokumentiert 7 im Main versenkt.

Aber, um an dieser Stelle eine geschätzte Mitstreiterin zu zitieren: „Viele von uns fanden und finden die Psychiatrie nicht als besonders einsichtsfähig.“ Warum auch? Das BVerfG sieht das doch genauso.

Wer definiert psychisch gesund und krank? Woher wird der Krankheitsbegriff übernommen? Wer und wie wird festgelegt, ob jemand einsichtsunfähig ist? Welche Gründe erlaubt sich die Gesetzgebung, um Menschen die als gefährdend eingeschätzt werden, Grundrechte zu entziehen? Wer prüft ob gesetzliche Vorgaben auf bundes- und landesrechtlicher Ebene in der Praxis eingehalten werden? Fragen über Fragen, über Fragen, aber eben KEINE Antworten.

Diese und viele andere entscheidenden Fragen müssen unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten überdacht und grundlegend hinterfragt werden. …um den Zwang nur ja nicht abzuschaffen.

Einzelfälle oder Extremsituationen dürfen nicht als Verallgemeinerung herhalten und als Legitimation von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen genutzt werden.

Das Recht auf Selbstbestimmung muss als Chance und nicht als Bürde betrachtet werden!  
Jedes Mittel, jedes Vorgehen, jeder Umgang sollte unter der Frage beleuchtet werden, ob es das Selbstbestimmungsrecht achtet und respektiert.  Es reichen nicht nur Appelle, sondern es müssen neue Rahmen und Ansätze gedacht, gesetzlich verankert, finanziert und bekannt gemacht werden.  
 
Hierfür brauchen wir Erfahrungswissen und mehr Mittel. Gute-Praxis-Beispiele zeigen wie es anders geht! Was hält uns also auf? Ja die Mittel, um die geht es. Mehr Geld für die „Kellerkinder“?

Aber was kann man auch von angeblichen „Kellerkindern“ anderes erwarten, als dass sie sich für ihre von der Bundesregierung bezahlte Zuarbeit auch bei der Bundesregierung bedanken? Das haben sie schon damit bewiesen, dass sie zu deren öffentlichen Veranstaltung den Staatssekretär Schmachtenberg einluden das Grußwort zu sprechen, siehe dieses Video8. Den Herrn Schmachtenberg kennen wir genau, wie er vehement bestritten hat, dass die Zwangsbehandlung als Folter verstanden wird, worauf er 2015 vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hingewiesen und entsprechend befragt wurde. Das ist ebenfalls dokumentiert in diesem Video9.
So schmiert man dessen Behauptung, dass Zwangsbehandlung doch nie und nimmer als Folter verstehen werden könne, siehe oben. Das hat hingegen Prof. Eckart Rohrmann in seiner von uns schon 2016 veröffentlichten Stellungnahme
Bevormundung – Zwangsunterbringung – Folter10“ zu den geplanten Änderungen des Betreuungsgesetzes ganz anders gesehen.

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Verlinkte Quellen / zum Weiterlesen

Partizipativer Landschaftstrialog: https://landschaftstrialog.de/

2  Kritik der Jahrestagung der DGSP 2021: https://www.zwangspsychiatrie.de/wp-content/uploads/2021/11/DGSP-Flugblatt.pdf

3  Kurzpräsentation Zwangsmaßnahmen: https://landschaftstrialog.de/wp-content/uploads/2021/09/Kurzpr%C3%A4sentation-Zwangsma%C3%9Fnahmen-AG-4-1.pdf

4  Lug und Trug (Kommentar zur Betreuungsrechtsänderung):  https://www.zwangspsychiatrie.de/2021/03/exklusion-statt-inklusion/

5  Kein Cent für die Zwangspsychiatrie! (7 Demonstrationen): https://www.zwangspsychiatrie.de/2019/09/demonstrationen-erfolgreich/

6  Wie die UN-BRK zu einem Mittel der Täuschung gemacht wurde (Chronik): https://www.zwangspsychiatrie.de/2009/06/chronik-eines-betrugs/

7  Flussbestattung der UN-Behindertenrechtskonvention: https://www.zwangspsychiatrie.de/2010/11/flussbestattung-der-un-behindertenrechtskonvention/

8  Grußwort Schmachtenberg bei Auftaktveranstaltung Landschaftstrialog (Video): https://www.youtube.com/watch?v=pWEeGe0odW4&t=665s

9  BRD leugnet Folter vor dem UN-BRK Komitee in Genf (Video): http://www.youtube.com/watch?v=HECC-TmQAqM

10  Bevormundung – Zwangsunterbringung – Folter (Stellungnahme Prof. Rohrmann): http://www.die-bpe.de/Stellungnahme_Rohrmann_zu_Art_12.htm