Wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat als oberstes deutsches Gericht verbindlich entschieden, dass für Anhörungen, Begutachtungen und eine dringend nötige Behandlung KEINE sofortige Zwangseinweisung erfolgen darf, siehe Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2020, siehe Link hier.
Insbesondere Randummer 82 macht deutlich, dass das BVerfG solche Einsperrversuche als grundgesetzwidrig wertet, Zitat (fett + rot von uns):
Die medizinische Vorgeschichte, der zufolge die paranoid-halluzinatorische Schizophrenie bereits 1998 diagnostiziert und die Beschwerdeführerin schon längere Zeit nicht mehr ärztlich behandelt worden war, spricht gerade nicht für die Notwendigkeit einer sofortigen Unterbringung. Wahnhafte Gedanken und Beschwerden ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft allein können eine sofortige (vorläufige) Unterbringung nicht begründen. Gleiches gilt für die Verweigerung von Anhörungen und Begutachtungen. Die Gefahr einer nicht mehr behandelbaren Chronifizierung und einer vorzeitig eintretenden Demenz sowie eine – wenn auch dringende – ärztliche Behandlungsempfehlung rechtfertigen eine sofortige Unterbringung ebenfalls nicht.
Diese Entscheidung ist deshalb besonders wichtig für uns, weil dadurch höchstrichterlich entschieden ist, dass die in der PatVerfü untersagte psychiatrische Untersuchung und Diagnose nicht durch eine Einsperrung oder Drohung mit einer Einsperrung für ein Gutachten erzwungen werden kann. Und ohne Diagnose kann keine PsychKG Einweisung oder Zwangsbetreuung erfolgen. Immer ist die notwendige Voraussetzung eine ärztliche Untersuchung und Feststellung einer „psychischen Krankheit“.
Darüberhinaus hat das BVerfG der besonders militanten bayerischen Justiz die Ohren lang gezogen, ist deren grundgesetzwidrigen Handeln in den Arm gefallen; dazu das Urteil ganz lesen.
Bitte Anwälte, zu denen ein Kontakt besteht, auf dieses Urteil hinweisen, so dass es allgemein bekannt wird.