Wahlprüfsteine für die Landtagswahl in Brandenburg

Wahlprüfsteine der  Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg
für die Landtagswahl am 1.9.2019 in Brandenburg

Die Fragen unten hat die-BPE und der LPE B-B der CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und GRÜNE jeweils mit der Bitte um Antwort als Wahlprüfsteine und mit einem Hinweis auf die anschließende Veröffentlichung gestellt. Die Ergebnisse der Umfrage:

  • Die SPD hat vermieden auf die genau gestellten Fragen zu den Zwangsmaßnahmen einzugehen, sondern schwurbelt rum, ja schwärmt von den angeblichen „Hilfen“ in der Zwangsgesetzgebung. Sie verleugnet also die Entrechtung und Entwürdigung, sowie unser Recht auf Krankheit. Insbesondere weigert sie sich, die psychiatrischen Zwangsbehandlungmaßnahmen als Folter und die psychiatrischen Sondergesetzen als Verstoß gegen die Behinderetenrechtskonvention anzuerkennen, siehe hier. Damit versucht sie sich ihrer Mitverantwortung für eine Gesetzgebung zu entziehen, die spätestens seit 2009 mit den in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabierten Menschenrechen unvereinbar ist. Darauf haben wir seit 2008 verschiedentlich hingewiesen, siehe: Landtag Brandenburg: Menschenrechts-Verbrecherbande. Wir raten von deren Wahl ab.
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  • Die CDU hat in ihrer Anwort darauf hingewiesen, dass sie von der Landesregierung Auskünfte über das Ausmaß der psychiatrischen Misshandungen erfragt hat, Zitat: Die Anzahl der Unterbringungsfälle nach dem BbgPsychKG ist [2016] mit 2,4% zuletzt auf 671 Fälle angestiegen. Insgesamt wurden in diesem Berichtsjahr 888 Fixierungen, 307 Isolierungen und 179 Zwangsmedikationen durchgeführt. … Der Plan der CDU Brandenburg ist es, den Themenbereichen Prävention, Gesundheit und Pflege grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Wir wollen daher für diese Aufgaben ein separates Ministerium gründen. ….
    Wir bezweifeln, dass durch ein neues Ministerium endlich die psychiatrischen Misshandlungen wider die in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabierten Menschenrechte beendet werden und unser Recht auf Krankheit beachtet wird, denn insgesamt findet sich KEINE Distanzierung von der Gesetzgebung und Praxis psychiatrischer Gewaltanwendung. Deshalb sind insgesamt die hier dokumentierten Antworten der CDU enttäuschend. Sie will die folterartige Zwangsbehandlung unverändert dem Filz von Ärzten, Richtern und Betreuern überlassen, bzw. staatlich decken und ignoriert völlig die Stellungnahme von Papst Franziskus, der diese als Folter bezeichnet hat, siehe hier. Wir können von deren Wahl deshalb nur abraten.
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  • DIE LINKE ignoriert mit ihrer hier dokumentierten Antwort die Feststellungen des UN-Komitees für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und negiert damit auch den Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter. Sie macht damit auf Landesebene sogar das Bundeswahlprogramm 2017 der eigenen Partei unglaubwürdig, in dem auf Seite 32 die gewaltfreie Psychiatrie versprochen wurde:
    Wir wollen eine gewaltfreie Psychiatrie und die Abschaffung von Sondergesetzen.
    Stattdessen versucht sie das mit einer falschen Behauptung wegzuleugnen, Zitat:
    Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz halten wir jedoch nicht für ein Sondergesetz in diesem Sinne.
    Sie versucht sich damit ihrer Verantwortung im federführenden Justiz- und Gesundheitsministerum für eine Gesetzgebung zu entziehen, die spätestens seit 2009 mit den in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabierten Menschenrechen unvereinbar ist. Darauf haben wir schon 2008 hingewiesen: Landtag Brandenburg: Menschenrechts-Verbrecherbande und insbesondere den ganzen Bundesparteitag der LINKEN 2014  auf die Brandenburger Heuchel-LINKE mit Flugblättern hingewiesen, siehe hier.  Wir raten von deren Wahl ab.
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  • Die Grünen und die FDP haben nicht geantwortet, ob aus Ignoranz, Missachtung oder weil sie vermeiden wollen, sich zu den Foltergesetzen zu äußern, um damit behaupten zu können, sie hätten eine weisse Weste, auch wenn sie sich nie von diesen Sondergesetzen distanziert haben, mag dahingestellt bleiben. Daraus eine Schlussfolgerung zu ziehen bzw. eine Wahlentscheidung zu treffen, möchten wir den Leserinnen und Lesern überlassen.

Wegen der erwähnten Vorbehalte können wir bei dieser Landtagswahl KEINE Wahlempfehlung geben.
[Da die AfD offenkundig mit Rechtsradikalen verwoben ist, können wir nur ganz besonders von deren Wahl abraten – wo diese in Deutschland an die Macht gekommen waren, hatten sie den Ärzten freie Bahn für den systematischen Massenmord in den Psychiatrien verschafft.]

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Die Fragen von die-BPE und LPE B-B:

Wahlprüfstein 1: Psychiatrische Menschenrechtsverletzungen

Sowohl der UN-Sonderberichterstatter über Folter als auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben betont, dass es sich bei psychiatrischen Zwangsmaßnahmen um Menschenrechtsverletzungen und um Foltermaßnahmen oder zumindest grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungsformen handelt (Méndez 2013, CRPD 2015). Sie unterstützen damit eine langjährige Forderung der Betroffenen nach der Anerkennung und dem Verbot von Psychiatriegewalt als Folterhandlungen (Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie 2013). Derartige Maßnahmen sind nach Landesrecht derzeit ausdrücklich zulässig (§ 18 (3), 18a & b, 20 (2), 21 (1 & 2) BbgPsychKG).

Erkennt ihre Partei an, dass es sich bei psychiatrischen Gewaltmaßnahmen (zwangsweises Fesseln am ganzen Körper („Fixierungen“), (isoliertes) Einsperren, Zwangsbehandlungen durch Medikamente oder Elektroschocks, Zwangsernährung) um Menschenrechtsverletzungen im Sinne der UN-Antifolterkonvention handelt?

Wahlprüfstein 2: Sondergesetzgebung

Die Achtung der Gleichberechtigung und der UN-Behindertenrechtskonvention unterbinden die Etablierung von Sondergesetzen für bestimmte Bevölkerungsgruppen und Minderheiten (CRPD 2014). Das „Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz“ (BbgPsychKG) ist als ein solches Sondergesetz auf Initiative der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen gerade erst novelliert und erweitert und nicht etwa abgeschafft worden.

Welche konkreten (außer)parlamentarischen Versuche hat ihre Partei in dem Novellierungsverfahren unternommen, um alle Zwangselemente im Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz abzuschaffen? Welche Maßnahmen zur Abschaffung aller Zwangselemente in diesem Gesetzes wird ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode unternehmen?

Wahlprüfstein 3: Gutachten

Gerichtliche Verfahren werden in ihrem Ausgang durch psychiatrische Stellungnahmen und Gutachten einseitig dominiert; dies ist insbesondere problematisch, weil hierbei in der Regel über die Einrichtung von „Betreuungen“ und die Durchführung von Zwangsmaßnahmen entschieden wird. Trotz Verfahrenspflegschaft und Rechtsbeistand haben Betroffene kaum eine Chance, sich gegen die Beurteilung von Psychiatern zu wehren. Eine umfangreiche Untersuchung bestätigt, dass der Einfluss der psychiatrischen „Expertise“ auf den Verfahrensausgang übermächtig ist und die Gerichte sich in ihren Entscheidungen fast immer den Beurteilungen und Empfehlungen der Psychiatrie anschließen (Kassab & Gresser 2015; Kassab 2017). Die Rechtsstaatlichkeit ist somit nicht gewährleistest. In Brandenburg ist sogar die Untersuchung und Begutachtung unter Einsatz körperlicher Gewalt gestattet (Art. 18 (5) BbgPsychKG).

Welche konkreten Maßnahmen hat ihre Partei in der aktuellen Legislaturperiode unternommen, um die Macht psychiatrischer Gutachten einzuschränken und gegen den eigenen Willen zu beenden? Welche konkreten Maßnahmen wird ihre Partei ergreifen, um den Einfluss psychiatrischer Gutachten zu minimieren oder zu unterbinden und um Begutachtungen und Untersuchungen gegen den eigenen Willen zu verbieten?

Wahlprüfstein 4: Psychiatrische Diskreditierung

Die Novellierung stärkt und manifestiert die Deutungsmacht der Psychiatrie und der Gerichte gegenüber den Betroffenen massiv. Demnach entscheiden diese etwa, ob eine Person „gesprächsfähig“ (§ 18a (4) BbgPsychKG), „einwilligungsfähig“ (§ 18b (1) Nr. 2. BbgPsychKG) oder „krankheitsbedingt nicht fähig ist, die Schwere ihrer Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder entsprechend einer solchen Einsicht zu handeln“ (§ 18a (1) Nr. 1. BbgPsychKG) sogar, wenn die betroffene Person das Gegenteil behauptet. Auch können Menschen weiterhin und gegen ihren Willen als „geisteskrank“ hingestellt werden. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seinen General Comments zu Artikel 5 und 12 betont, dass derartige Ansätze und Vorschriften unvereinbar mit der Konvention sind. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt derartigen Aberkennungen ausdrücklich den Gleichberechtigungsgrundsatz (Art. 5 UNBRK) und das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht (Art. 12 UNBRK) entgegen.

Welche konkreten Maßnahmen hat ihre Partei in der aktuellen Legislaturperiode unternommen, um zu verhindern, dass Menschen mit tatsächlichen oder vermeintlichen psychischen Problemen in Hinblick auf ihre geistigen, emotionalen, kognitiven, kommunikativen oder wahrnehmungsbezogenen Fähigkeiten von der Psychiatrie als unfähig verleumdet werden können? Welche diesbezüglichen Maßnahmen wird ihre Partei in der kommenden Legislatur durchsetzen?

Literatur:

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie (2013). https://folter-abschaffen.de/ [Abruf 10.08.2019]

Kassab, V. (2017). Untersuchung zum Einfluss unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen für medizinische Gutachter auf das Gutachterwesen. Befragung von 924 medizinischen Sachverständigen in Österreich 2014 und Vergleich mit den Ergebnissen einer Befragung von 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern/Deutschland 2013. Dissertation. Medizinische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München; München.

Kassab, V. & Gresser, U. (2015). Was macht Österreich besser? Ergebnisse einer Befragung von medizinischen Sachverständigen in Österreich und Vergleich mit einer Befragung medizinischer Sachverständiger in Deutschland. Der Sachverständige; 42 (11): 268–276.

United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities (2014). General Comment No. 1 (2014). Article 12: Equal recognition before the law (CRPD/C/GC/1). United Nations (Convention on the Rights of Persons with Disabilities); https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G14/031/20/PDF/G1403120.pdf?OpenElement [Abruf 10.08.2019].

United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities (2015). Concluding observations on the initial report of Germany (CRPD/C/DEU/CO/1). United Nations (Convention on the Rights of Persons with Disabilities); https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G15/096/31/PDF/G1509631.pdf?OpenElement [Abruf 10.08.2019].

Méndez, J. E. (2013). Report of the Special Rapporteur on Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, Juan E. Méndez (A/HRC/22/53). United Nations (General Assembly); http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf [Abruf 10.08.2019].