DGPPN – verlogene Heuchler

Was für faustdicke Lügen die Fachgesellschaft der Psychiater, die DGPPN auftischt, um zu heucheln, ihr läge etwas an Menschenrechten, ist schon infam: Sie behauptet in ihrer Werbung, in der Behindertenrechtskonvention stünde, Zitat:
Das Vorliegen einer Behinderung alleine rechtfertigt keine Freiheitsentziehung. Siehe: https://www.dgppn.de/schwerpunkte/menschenrechte/aktionsplan-un-brk/selbstbestimmung.html
Die DGPPN wurde seit 10 Jahren zig mal darauf hingewiesen, dass dieses behauptete „allein“ eine verlogene Schutzbehauptung ist, um mit den Menschenrechtsverletzungen der Psychiatrie munter weiter zu machen. Die UN hat schon am 26.1.2009 dokumentiert (Dokument Nr. A/HRC/10/48, Nr. 48) Zitat:
In Artikel 14 Absatz 1(b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass „das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt“. Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle begrenzen wollten, die „allein“ von Behinderung bedingt sind.

Aber was ist von staatlich geschützten Verbrechern anderes zu erwarten als Lug und Trug?