Rede der europäischen Kommissarin für Menschenrechte

Es ist an der Zeit, den Zwang in der Psychiatrie zu beenden
It is time to end coercion in mental health

Straßburg 26.06.2019: In ihrer Rede bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über „Ende des Zwanges im Bereich der psychischen Gesundheit: die Notwendigkeit eines menschenrechtsbasierten Ansatzes“ gab die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, eine Erklärung ab: Download der Rede CommDH/Speech(2019)7 (Pdf)

Dunja Mijatović spricht zwar in ihrer Rede immer nur von „Behandlung ohne Zwang“ und nicht von dem Recht, jede psychiatrische Untersuchung, Diagnose und Behandlung zu verweigern, aber wir unterstellen, dass das logischerweise auch gemeint sein muss. Dann, und nur dann, wenn infolgedessen die psychiatrischen Sondergesetze alle abgeschafft werden und es keine Ausreden mehr gibt, dass mit „Ultimo Ratio“ und „erfolgreicher Behandlung“ doch „ausnahmsweise“ Zwangsmaßnahmen legalisiert werden können, dann ist ihre Forderung ernst zu nehmen. Dann, und nur dann, wenn psychiatrische Zwangsmaßnahmen jeweils individuell vorher durch eine Patientenverfügung (z.B. diese positive psychiatrische Vorausverfügung) autorisiert werden müssten, dürften sie noch praktiziert werden. Unter dieser Voraussetzung veröffentlichen wir im Folgenden eine Übersetzung ihrer Rede:
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Es ist mir eine große Freude, vor der Parlamentarischen Versammlung zu einem Thema zu sprechen, das mir sehr am Herzen liegt.

Zunächst möchte ich die großartige Arbeit der Berichterstatterin für den Ihnen heute vorliegenden Bericht begrüßen. [Bericht vom 22.5.2019 siehe hier: https://tinyurl.com/y5f7grns ] Ich stimme ihren Feststellungen und Schlussfolgerungen sowie dem Inhalt des Entschließungs- und Empfehlungsentwurfs voll und ganz zu.

Meine Erfahrung als Ihre Menschenrechtskommissarin hat diese Feststellungen und die Teufelskreise, die durch einen auf Zwang basierenden Ansatz der Psychiatrie verursacht wurden, nur bestätigt.

Ich habe zum Beispiel aus erster Hand gesehen, wie der Mangel an gemeinschaftsbasierten, freiwilligen Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung zu noch mehr Zwang und Freiheitsentzug führt. Dies verursacht enormes Leid für die betroffenen Menschen, was der Gesellschaft große Kosten verursacht.

Ich habe gesehen, wie ein auf Zwang basierendes psychisches Gesundheitssystem die Isolation genau der Personen aufrechterhält, die die Unterstützung ihrer Gemeinschaft am meisten benötigen, was wiederum mehr Stigmatisierung und irrationale Angst schürt.

Ich habe gesehen, wie die angeblichen Schutzmaßnahmen zum Schutz von Menschen mit psychosozialen Behinderungen vor Willkür auf reine Formalitäten reduziert werden. Denn diese Garantien funktionieren in einem Rechtssystem, in dem diese Personen nicht einmal eine Chance haben, sich Gehör zu verschaffen. Im schlimmsten Fall sind solche Schutzmaßnahmen wenig mehr, als denjenigen ein gutes Gewissen zu geben, die tatsächlich an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.

Was Zwang in der psychischen Gesundheit letztlich tut, ist, diejenigen zum Schweigen zu bringen und zu isolieren, die bereits an psychischen Erkrankungen leiden. Entscheidend ist, dass es unsere Fähigkeit verringert, zuzuhören und auf ihre Bedürfnisse zu reagieren.

Historisch gesehen waren Ablehnung und Isolation unsere Standardreaktion auf Menschen mit psychosozialen Behinderungen. Diese tief verwurzelte Angst ist in uns immer noch sehr stark und schürt das Vorurteil, dass sie automatisch eine Gefahr für sich selbst und für die Gesellschaft sind, entgegen aller verfügbaren gegenteiligen statistischen Beweise.

Der Berichterstatter weist darauf hin, dass es nicht genügend wissenschaftliche Beweise gibt, um den Nutzen von Zwang bei der Verringerung des Schadens zu beweisen, während es zahlreiche Beweise für den – und manchmal irreparablen – Schaden gibt, den unfreiwillige Unterbringung und Behandlung bei den Patienten verursachen können.

Es gibt auch Hinweise darauf, dass der Rückgriff auf Zwang oft mehr mit Gewohnheit, einer Kultur der Einschließung und dem Fehlen von Alternativen als mit therapeutischer Notwendigkeit zu tun hat.

Lassen Sie mich ganz klar sagen: Ich möchte die positiven Auswirkungen, die Psychiater auf das Wohlbefinden ihrer Patienten haben können, nicht schmälern, und die psychische Gesundheit ist ein Schlüsselelement des Wohlbefindens. Die Berichterstatterin selbst verweist auf die negativen Auswirkungen unfreiwilliger Maßnahmen auf die Dienstleistungserbringer. Es gibt Dienstleister für Menschen mit Behinderungen, die die Zwangsausübung stoppen wollen, aber keine Alternativen haben oder nicht kennen.

Ich stimme mit dem Berichterstatter und dem Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung darin überein, dass ein System der psychischen Gesundheit, das einen menschenrechtsbasierten Ansatz vollständig integriert, der beste Weg ist, Menschenrechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden.

Dies erfordert, dass wir die Stimmen, manchmal widersprüchliche Stimmen, von Menschen mit psychosozialen Behinderungen respektieren, die auch Patienten sind.

Wir sollten ihre Geschichten hören und nicht nur auf die Psychiater oder Richter hören, die Entscheidungen treffen, um sie ihrer Freiheit zu berauben und sie gegen ihren Willen zu behandeln, auch wenn sie davon überzeugt sind, dass diese Entscheidungen angeblich im besten Interesse der Personen liegen. Wir sollten auch sorgfältig auf die Lösungen hören, die die Patienten vorschlagen, und auf die Wünsche, die sie in Bezug auf die Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung äußern.

Wir sollten unsere Annahmen in Frage stellen, wie ein System der psychischen Gesundheit funktionieren sollte. Ich finde die Erwähnung in dem Bericht von so vielen erfolgreichen und vielversprechenden Praktiken wie dem Offenen Dialog zur akuten Psychose, mobilen psychiatrischen Einheiten oder Vorabrichtlinien sehr ermutigend.

Wir sollten die Stigmatisierung und die Hindernisse im Zusammenhang mit der Bereitstellung psychischer Gesundheitsversorgung verringern, damit die Menschen in die Lage versetzt werden, so früh wie möglich nach ihrer Behandlung zu suchen und sich voll daran zu beteiligen.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ist eine der größten Errungenschaften der letzten Jahre in Bezug auf die Menschenrechte. Es war das Ergebnis einer unermüdlichen Kampagne von Menschen mit Behinderungen, einschließlich psychosozialer Behinderungen, um ihre Stimme zu hören. Was diese Stimmen sagen, ist vollkommen rational und auf Menschenrechten beruhend: Sie sagen, dass sie gleich behandelt werden wollen und nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden.

Es ist vor allem der CRPD zu verdanken, dass wir jetzt diese Debatte führen und uns der tief verwurzelten Diskriminierung stellen, die in unsere Rechts- und psychischen Gesundheitssysteme eingebaut ist.

Damit komme ich zum Thema des Empfehlungsentwurfs, der Ihnen heute vorgelegt wurde, und der Rolle des Europarats. Mein Vorgänger und ich haben bei vielen Gelegenheiten, auch vor diesem Parlament, erklärt, warum wir gegen das Zusatzprotokoll zum Oviedo-Übereinkommen sind, das derzeit ausgearbeitet wird, daher werde ich mich heute nicht wiederholen.

Es genügt zu sagen, dass ich der Meinung bin, dass ein solches Protokoll, anstatt Menschen mit psychosozialen Behinderungen zu schützen, die Uhr zurückdrehen würde, indem ein überholter Ansatz legitimiert würde, der eine Menge Rechtsunsicherheit schafft und den Europarat auf eine beispiellose Kollisionskurs mit dem globalen Menschenrechtsschutzsystem.

Aber die Arbeit am Protokoll hat das Verdienst, diese Debatte in unsere Organisation gebracht zu haben. Es ist an der Zeit, dass der Europarat einen ganzheitlicheren Ansatz für die Rechte von Menschen mit psychosozialen Behinderungen, einschließlich ihres Rechts auf (geistige) Gesundheit, verfolgt. Die Europäische Menschenrechtskonvention kann nicht als einziger und ultimativer Maßstab in der Frage der unfreiwilligen Unterbringung und Behandlung von Menschen mit psychosozialen Behinderungen angesehen werden, da die CRPD viel aktuellere und umfassendere Standards eingeführt hat. über die Rechte von Menschen mit psychosozialen Behinderungen.

Ich unterstütze voll und ganz den Empfehlungsentwurf an das Ministerkomitee, die Ausarbeitungsbemühungen von einem Zusatzprotokoll auf Leitlinien zur Beendigung von Zwang im Bereich der psychischen Gesundheit umzulenken. Ich glaube, dass dies uns die Gelegenheit geben könnte, unsere Standards endlich ins 21. Jahrhundert zu bringen, wenn es um dieses sehr komplexe Thema geht.

Es ist unsere Pflicht, unsere Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, einen menschenrechtsbasierten Übergang ihrer Systeme der psychischen Gesundheit einzuleiten, um den Zwang zu verringern und zu beenden, was längst überfällig ist.

Wir müssen heute beginnen, wir müssen jetzt beginnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

[Dies ist eine automatische Übersetzung siehe hier]