Lippenbekenntnisse von Prof. Pollmächer?
Der neue President Elect der DGPPN ist Prof. Thomas Pollmächer. Zusammen mit Prof. Andreas Heinz als derzeitigem Präsident und dem Past President Arno Deister bilden sie das Präsidenten-Trio der DGPPN.
Prof. Pollmächer hat in der neuen Ausgabe von Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie den Artikel: Zur Legitimität fremdnützigen Handelns in der Medizin und speziell in der Psychiatrie veröffentlicht, siehe: https://doi.org/10.1007/s11757-018-00517-0
Aus diesem Artikel zitieren wir die markantesten Stellen, die belegen, dass nun das ganze Präsidenten-Trio öffentlich die Meinung vertritt, die Prof. Heinz mit Unterstützung von Prof. Deister im Rechtsausschuss des Bundestags zum Besten gegeben hat: Wenn man alles ablehnt, muss man ein Recht haben, nicht in eine psychiatrische Klinik zu kommen.
(Seite 13 im Wortprotokoll, das hier als PDF vom Bundestag veröffentlicht wurde):
…“Aus ärztlicher und medizinethischer Sicht ist die Unterbringung in einem Krankenhaus aber nur dann zu rechtfertigen und dem Betreffenden zuzumuten, wenn dort auch eine Behandlung stattfinden kann. Ist dies faktisch oder rechtlich nicht möglich, bleibt der aufnehmenden Einrichtung – hier dem Krankenhaus – nur ein Vollzug der Sicherungsmaßnahmen und deren Überwachung.“…
…“Ist aber eine Behandlung faktisch oder rechtlich unmöglich, dann sind der Aufenthalt eines Patienten in einem Krankenhaus und eine
Freiheitsentziehung unter ärztlicher Aufsicht schlicht sinnlos und mit den ethischen Grundlagen medizinischen Handelns nicht vereinbar. Dem Verfasser erscheint eine solche Krankenhausunterbringung auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar, welche in Art. 14 eine Freiheitsentziehung aufgrund einer Behinderung (und damit auch aufgrund einer psychischen Erkrankung) untersagt.“…
„Die Umsetzung dieser Überlegungen in die rechtliche und faktische Praxis würde dazu führen, dass nur noch solche Patienten in einem Krankenhaus untergebracht würden, die einer dortigen Unterbringung und Behandlung freiwillig zustimmen, oder, falls diese Patienten bezüglich einer Behandlung nicht selbstbestimmungsfähig sind, deren vorausverfügter oder mutmaßlicher Wille einer Behandlung nicht entgegensteht. Andere Patienten könnten hingegen nicht in ärztlich geleiteten Einrichtungen untergebracht werden, obwohl sie psychisch krank und aufgrund dieser Erkrankung für andere gefährlich wären.“
[Anmerkung WFZ: mutmaßlich will niemand zwangsbehandelt werden, wer es will, müsste es verlautbart haben und dafür müsste es Zeugen geben]…
…“Zusammenfassend erscheint die fremdnützige Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in psychiatrischen Krankenhäusern gegen ihren Willen problematisch, wenn nicht sogar illegitim, falls dort eine Behandlung nicht durchgeführt werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob der freie, vorausverfügte oder mutmaßliche Wille des Betroffenen die Behandlung unmöglich macht, oder aber, ob es Behandlungsmöglichkeiten gar nicht gibt.“…
Wann verkündet endlich die DGPPN, dass sie ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren fordert, bzw. durch eine interne Richtlinie dieses Recht verwirklicht? Bis auf Weiteres können wir nur vermuten, dass es sich nur um heuchlerische Lippenbekentnisse von dem Präsidenten-Trio handelt, weil nur der Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim, Dr. Martin Zinkler, in seiner Antwort auf unsere Umfrage bei den Chefärzten versicherte, dass alle, die psychiatrische Untersuchung, Diagnose und Behandlung, dokumentiert in einer vorher niedergelegten Patientenverfügung – z.B. vom Typ PatVerfü® – ablehnen, in seiner Klinik das Recht haben, diese jederzeit zu verlassen bzw. gegebenenfalls, wenn gar keine Hilfe nachgefragt wird, gar nicht aufgenommen werden.
Der Bericht über diese Umfrage ist hier nachzulesen.