Zum neuen Jahr 3 gute Kurznachrichten
Wie die Tagesschau am 13.12. letzten Jahres berichtete, wurde der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille vom Bundesgerichtshof (BGH) nochmals ausdrücklich bestärkt – auch wenn dies zum Abbruch einer Behandlung führt und damit der/die Betroffene früher versterben sollte. Insbesondere müssen auch Zeugenaussagen beachtet werden, die eine solche mündlich wiederholte Willensäußerung bestätigen: BGH Aktenzeichen: XII ZB 107/18.
Das ist eine sehr gute Entscheidung, denn dadurch wird jeder Versuch, gegen den in einer PatVerfü niedergelegten Wille später mit psychiatrischem Zwang vorzugehen, von vornherein illegal: diese Zwangsausübung zu Diagnose wie zur Behandlung wird sofort zu einer Körperverletzung (siehe z.b. LG Köln, Urteil vom 8.2.1995, 25 O 308/92, med. Untersuchung ohne Zustimmung illegal, Arzt musste Schmerzensgeld zahlen) und jede Einsperrung zu einer Freiheitsberaubung:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-patientenverfuegung-101.html
Österreich humpelt nach:
Wie uns erst jetzt bekannt wurde, gibt es in Österreich seit dem 25. April 2017 ein Vorsorgevollmachtgesetz: das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz Bundesgesetzblatt Nr. 59/2017. Darin wird zwar der Vorrang der Vorsorgevollmacht vor einer früher Sachwalterschaft genannten Erwachsenenvertretung festgelegt, aber die weiteren im Gesetz genannten Bedingungen müssen noch vor den Gerichten ausgefochten werden. Wir hoffen, dass sich so bald wie möglich Betroffene mit AnwältInnen dafür engagieren, die ohne Interessenkonflikte das in der Behindertenrechtskonvention (BRK) Festgelegte über die Instanzen erstreiten. Österreich wurde schon 2013 vom Genfer UN-Komitee für die BRK massiv kritisiert, wir berichteten hier.
Wie wichtig es ist, einen gewieften Verteidiger zu haben, wenn in einem Strafprozess die Staatsanwaltschaft psychiatrische Gutachter aufmarschieren lässt, beweist dieses Urteil der bayerischen Justiz, die Süddeutsche berichtet:
Stalkerin war zu Unrecht in der Psychiatrie
Die Frau hatte Glück, dass Dr. David Schneider-Addae-Mensah ihr Anwalt war, der von einer „politisch motivierten Freiheitsberaubung“spricht, siehe auch Kartell gegen § 63.