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Das kann teuer werden, Herr Kröber !
Sowohl die Süddeutsche Zeitung wie der Bayerische Rundfunk berichten davon, dass der Unterstützerkreis für Ulvi Kulac den forensischen Psychiater Prof. Hans-Ludwig Kröber wegen seiner Gutachten auf 350.000 Euro Schadenersatz beim Landgericht Berlin verklagt hat. „Wir haben die 170 Seiten Klageschrift bereits beim Landgericht Berlin eingereicht und mehrere Kisten Dokumentationsmaterial mitgeliefert“. Thomas Saschenbrecker war dar Anwalt von Ulvi, der vor 3 Jahren den Weg aus der Forensik fand, siehe hier.
Bild oben: Gert Postel, Ulvi Kulac und Thomas Saschenbrecker nach der Gerichtsverhandlung
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Endlich hat eine Zeitung begriffen und umgesetzt, was wir seit 10 Jahren beim Gedenken an aller erster Stelle fordern: www.iaapa.de/8_demands.htm#dt
Helfen Sie, die perfekten Nazi-Morde dadurch imperfekt zu machen, dass…
1. …der Nazi-Jargon „Euthanasie“ (= ärztlich-assistierter Suizid) aus dem Sprachgebrauch verbannt wird, wenn damit der systematische ärztliche Massenmord von 1939 bis 1949 gemeint ist. Die Nazis haben das Wort „Euthanasie“ gebraucht, um zynisch zu unterstellen, daß es die Opfer selber waren, die ihren Tod gewünscht hätten. Wenn Sie diesen Begriff benutzen, werden die Opfer noch einmal – JETZT – entwürdigt. Wenn Sie dieses Wort für den systematischen ärztlichen Massenmord von 1939 bis 1949 benutzen, helfen Sie, Ärzte-Nazi-Ideologie zu reproduzieren, bringen Solidarität mit den Tätern zum Ausdruck und beteiligen sich am Versuch der Vertuschung von deren Schuld.
Die Junge Welt schrieb am 15.12.:
Namensgebend für diese systematische Ermordung, die nach 1945 die Bezeichnung »Aktion T 4« erhielt, war die in einer damaligen Villa in der Tiergartenstraße 4 untergebrachte Planungs- und Verwaltungsbehörde, in der das koordiniert wurde, was die Nazis verächtlich »Vernichtung lebensunwerten Lebens« nannten. Oft wurde allerdings auch der in diesem Zusammenhang völlig irreführende Begriff »Euthanasie« verwandt.
Mag dieser Bericht ansonsten auch seine Mängel haben, diese
Irreführung endlich bemerkt zu haben, muss anerkannt werden:
Hoffentlich zieht diese Erkenntnis bald weitere Kreise!
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US-Pharmariese muss sich wegen Menschenversuchen in 40er Jahren verantworten
In Guatemala waren vor ca 70 Jahren hunderte Menschen absichtlich mit der Geschlechtskrankheit Syphilis infiziert worden. Ziel dieser Menschenversuche war es herauszufinden, ob Penicillin gegen sexuell übertragbare Krankheiten wirkt.
Im Jahr 2015 hatten 774 Opfer und Opferangehörige Klage eingereicht. Sie versichern, die Versuche seien ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung erfolgt. Nach Angaben von Richter Chuang, der die Klage nun zuließ, fordern die Kläger eine Milliarde Dollar Entschädigung, siehe Bericht in Focus.