Anzeige von Elektroschock-Folter-Propaganda als Volksverhetzung

Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat im Auftrag und für die-BPE Prof. Dr. Jochen Vollmann und Dr. Jakov Gather strafangezeigt.
Gemeinsam haben sie öffentlich in einer Zeitschrift und im Internet für die Foltermethode des gewaltsamen Elektroschockens geworben, siehe hier. Wir berichteten darüber im Februar.

Da die Staatsanwaltschaft bei dieser Volksverhetzung mit unter einer Decke steckt, hat sie die Anzeige mit der fadenscheinigen „Begründung“ abgelehnt, dieser Folteraufruf sei nur eine Meinung, für die Meinungsfreiheit gelte. Dabei ist es eine besonders infame Diskriminierung, gegen angeblich oder tatsächlich „psychisch Kranke“ zu hetzen und ein offener Aufruf zu deren gewaltsamen Körperverletzung.
Insbesondere versuchen die beiden Autoren, in ihrem Beispiel das psychiatrische Elektroschocken sogar mit dem Gesetzesbruch zu propagieren, dass ohne vorher zu prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, trotzdem der Wille gebrochen und mit Zwang und Gewalt misshandelt werden könne. Dass sie um die Strafbarkeit ihres Tun wissen, bestätigen sie dadurch, dass sie am Ende ihrer Hetz-Propaganda schreiben, dass danach auf eine Patientenverfügung zur Verhinderung solcher Foltermaßnahmen hingewiesen werden könne. Weiterhin unterschlagen die Autoren, dass ein Betreuer sich daran erinnern müsste, vom Betreuten unter Zeugen gesagt bekommen zu haben, dass er auch unter Zwang elektrogeschockt werden möchte. Dann, und nur dann, kann von einem mutmaßlichen Willen gesprochen werden, dass der Betreute auch zwangsweise elektrogeschockt werden will und nicht bösartig von Sadisten gefoltert wird. Dann, und nur dann, wird nicht gegen § 1901a verstoßen, der gebietet: Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Ohne eine solche Zeugenaussage ist jede Behauptung eines angeblich „mutmaßlichen“ Zwangsbehandlungswunsches eine willkürliche falsche, zumindest unbewiesene Unterstellung, da ohne konkrete Anhaltspunkte, die selbstverständlich bewiesen werden können müssten.

Dr. Schneider-Addae-Mensah fasst am Ende zusammen:

An dieser Stelle wird deutlich klargestellt, daß es vorliegend allein um die juristische Bewertung des Verhaltens der Beschuldigten geht. Daß dieses ethisch im höchsten Maße verwerflich ist, braucht nicht vertieft zu werden. Die Eigenbezeichnung der Beschuldigten als „Medizin-Ethiker“ kann daher nur als dreist bezeichnet werden. Es handelt sich augenscheinlich um Überzeugungstäter mit hoher krimineller Energie.

Eben Psychiater – staatlich geschützte Verbrecher!
Die-BPE hat die Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung hier veröffentlicht: https://www.die-bpe.de/strafanzeige_gather_vollmann.htm
Am Ende befindet sich die skandalöse Antwort der Staatsanwaltschaft.