BVerfG versucht den Tiger zu reiten
Heute wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) veröffentlicht, ob es verfassungskonform ist, wenn psychiatrische Fixierungen in Baden-Württemberg und Bayern vorgenommen werden, obwohl dazu nichts im Gesetz steht.
Die Pressemitteilung mit der Begründung des BVerfG ist hier nachzulesen :
Das vollständige Urteil hier.
Die sehr lesenswerte Stellungnahme für den BPE, verfasst von RA Dr. Schneider-Addae-Mensah, ist hier dokumentiert.
Ein Interview in Telepolis ist hier veröffentlicht und kann kommentiert werden.
Wiederum hat das BVerfG die Bedeutung der Menschenrechte verkannt und das Folterverbot ignoriert, obwohl das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie das UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihren Berichten psychiatrische Zwangsbehandlung als unzulässig und sogar als Folter bezeichnet haben.
Es ist nur ein schaler Sieg, dass zwar den Beschwerdeführenden Recht gegeben wurde und bis 30. Juni 2019 die entsprechenden Gesetze in Baden-Württemberg und Bayern geändert werden müssen. Die Begründung des BVerfG dafür, warum in der Zeit bis 30. Juni 2019 trotzdem weiter fixiert werden darf, ist allerdings schlicht zynisch: Sonst entstünde eine „Schutzlücke“. Wie in seiner übergeschnappten Entscheidung am 26.7.2016 hat das BVerfG Unrecht zu Recht uminterpretiert, diesmal unter dem Vorwand einer unendlich streckbaren „Verhältnismäßigkeit“ mit der sich offenbar alles rechtfertigen läßt und sowieso auch im Nachhinein, wie das BVerfG extra ausführt.
Eine entsprechende Gesetzgebung wird im Handumdrehen die bisherigen Verhältnise wieder herstellen, auch wenn dann damit mehr Schreibarbeit verbunden sein wird.
Als ob mit Bürokratie der Tiger der grausamen, unmenschlichen, erniedrigenden Behandlung geritten werden könne.
Wie gefährlich Menschenrechts-vergessen, ja zynisch Politiker, in diesem Fall der zuständige Grüne Sozialminister von Baden-Württemberg, Manfred Lucha, an diese Gesetzgebung herangehen wird, das zeigt dessen Kommentar gegenüber der Tagesschau:
In der Praxis sei der Richtervorbehalt ungeeignet. Überhaupt: Hat der Staat nicht genug getan, um den Graubereich in den Psychiatrien zu regeln? „Unser Gesetz ist im Kern ein Hilfe- und Befähigungsgesetz“.
siehe Tagesschau-Meldung hier.
Ein erster telefonischer Kommentar von RA Dr. David Scheider-Addae-Mensah dazu, der bei der Anhörung und der Urteilsverkündung anwesend war:
- Das Bundesverfassungsgerich hat entschieden, grundsätzlich sind alle Fixierungsanordnungen, so wie sie momentan in Deutschland stattfinden, verfassungswidrig. Allerdings hat das Gericht wiederum Hintertüren offen gelassen, die Fixierungspraxis kann fortgesetzt werden, zunächst mal für ein Jahr, auch in Bayern und Baden-Württemberg, obwohl es eigentlich keine wirkliche Rechtsgrundlage dafür gibt…
- Aus meiner Sicht läßt sich das ausdehnen auf alle Ländergesetze und ggfs. auch Bundesgesetze…
- In der Tat ist der Richtervorbehalt eingeführt worden, aber nur grundsätzlich und nur dann, wenn ein Richter auch zur Verfügung steht, Nachts nicht – das halte ich für ausgesprochen bedenklich…
- Der Richtervorbehalt ist auch nicht wirklich ein Gewinn. Denn Richter werden diese Sachen dann auch abnicken…
- Es wird laufen, wie bei der Zwangsbehandlung; die Landtage werden wieder fleißig Fixierungsgesetze mit erhöhten Anforderungen schreiben …
Eine detailliertere Analyse des Urteil von RA Dr. David Scheider-Addae-Mensah wird folgen!