Typisches Diktat einer Berufsbetreuung

Ein typisches Beispiel, wie sich eine von einem Gericht aufgezwungene Berufsbetreuung auswirken kann, wurde am Dienstag, 15.5. in der Sendung Fakt in der ARD gezeigt. Das Video ist hier zu sehen.
Frau Britta Otzen kritisierte die Betreuung ihrer Mutter im Pflegeheim. Das Heim reagierte mit Hausverbot. Ein sog. „Betreuungs“-Richter erklärte die zwei Vorsorgevollmachten, mit denen die Mutter ihre zwei Töchter gleichberechtigt bevollmächtigt hatte, die sich aber in ihren Entscheidungen uneins waren, für unwirksam. Die gerichtlich aufgezwungene Berufsbetreuerin verbot in Gefälligkeit zum Pflegeheim der Tochter den Besuch der Mutter, beantragte jetzt sogar ein Besuchsverbot für die ganze weitere Lebenszeit der Mutter!
Das Beispiel zeigt, wie aggressiv Gerichte und Berufsbetreuer vorgehen. Scheinheilig behaupten sie als Vorwand, das angeblich zum „Wohl“ der Betroffenen zu tun. Damit so ein Vorwand bei sich widersprechenden Vorsorgebevollmächigten nicht geltend gemacht werden kann, ist es wichtig, dass so wie in der PatVerfü in der Bevollmächtigung vorbestimmt wird, wer von den Vorsorgebevollmächtigten „das letzte Wort“ hat, siehe Abschnitt D) der PatVerfü:

Sollten sich Anweisungen meiner Vorsorgebevollmächtigten widersprechen, gilt die Anweisung des Bevollmächtigten mit der niedrigeren Ordnungszahl oben.