Aufruf zum Day of Remembrance and Resistance 2.5.2018
Bayerische Zwangspsychiatrie wird radioaktiv
Jeden Kontakt zur Psychiatrie unterlassen und das mit der PatVerfü absichern!
Immer schon haben wir vor jedem Kontakt mit der Psychiatrie gewarnt. Dazu haben wir als Instrument die PatVerfü® entwickelt, eine spezielle Patientenverfügung, die das Patientenverfügungsgesetz § 1901a BGB als Grundlage hat, um jegliche Untersuchung und Diagnose rechtswirksam zu untersagen und so eine Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung unmöglich zu machen. Damit werden die Forderungen erfüllt, die die BRD wie auch Bayern per Unterschrift unter die UN-Behindertenrechtskonvention sich verpflichtet haben, allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen zu lassen – keinerlei Vergewaltigungen mehr durch die Zwangspsychiatrie.
Die BRD wie Bayern weigern sich aber, ihr Versprechen einzulösen.
Nun also will Bayern per Gesetz alle, die aus einer Zwangseinweisung entlassen wurden, der Polizei melden: Innenminister Joachim Herrmann stellte klar, dass auch nach dem neuen Gesetzentwurf weiterhin die örtlichen Polizeidienststellen informiert würden, wenn ein gefährlicher psychisch Kranker entlassen wird.) So werden alle, die unachtsam genug waren, unsere Warnungen in den Wind zu schlagen und vorsichtshalber eine PatVerfü zu unterzeichnen, das Risiko eingehen, bei einer Berührung mit der Psychiatrie mit einer Diagnose bei der Polizei erfasst zu werden, die in Deutschland schon mal 10 Jahre lang zum Todesurteil wurde: im systematischen ärztlichen Massenmord von 1939-1949.
Diese Gesetzesinitiative der Bayerischen Staatsregierung macht in Bayern die Psychiatrie wie zu einer radioaktiven Substanz oder einem Giftgas, bei dem jede Berührung zu einem gefährlichen Risiko wird. Soll man deshalb das Gesetzesvorhaben für eine – zwar unbeabsichtigte, aber trotzdem – Werbemaßnahme für die PatVerfü halten?
Diejenigen, die aus Gutgläubigkeit an das Psychiatrie-System oder z.B. schlicht Ignoranz, sich nicht PatVerfü geschützt haben, müssen einem Leid tun. Deren Verwurstung in der Bayerischen Zwangsmaschinerie ist schrecklich und Menschenrechte verachtend.
Bitte werben Sie für die PatVerfü – nicht nur in Bayern, aber insbesondere da, damit gilt:
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich unter: www.patverfue.de
PatVerfü zum Herunterladen und Information unter: www.patverfue.de
Zweiter Aufruf zur Demonstration am 2.5. um 16.30 Uhr vor dem Eingang der Bayerischen Landesvertretung, Behrenstraße 21/22 10117 Berlin. Danach setzen wir den jährlich stattfindende T4-Umzug zur Tiergartenstr. 4 fort, der um 15 Uhr beim Bundesjustizministerium beginnt, siehe hier: http://www.freedom-of-thought.de/may2/
Hände weg vom Betreuungsrecht!
Die GroKo plant die UN-Behindertenrechtskonvention vollends platt zu machen!
Bei einer von der GroKo geplanten Reform des Betreuungsrechts gibt es drei Möglichkeiten:
a) Die Selbstbestimmung nicht nur als Ausnahme, sondern tatsächlich gewähren.
Um das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erfüllen bzw. der Empfehlung des UN-BRK-Komitees nach zu kommen, muss dazu § 1896 Abs. 1a BGB novelliert werden: Der Satz:“Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden” muss durch diesen Gesetzestext ersetzt werden: Gegen den erklärten [oder natürlichen] Willen des Volljährigen darf eine Betreuung weder eingerichtet noch aufrechterhalten werden.
Das ist seit 2003 unsere Forderung. Diese Reform ist der notwendige erste Schritt.
Wir wissen, dass leider keine der GroKo-Parteien gewillt ist, diese Forderung zu erfüllen.
b) Wenn die GroKo also nicht mehr Selbstbestimmung zulassen will, dann bleibt nur, alles so zu belassen, wie es augenblicklich ist (eventuell könnte die Berufsbetreuerbezahlung etwas erhöht werden, um deren ständigen Drängen, besser bezahlt zu werden, an diesem Punkt nachzugeben).
c) Die bisher als Ausnahme durch die Vorsorgevollmacht schon bestehende Autonomie und Selbstbestimmung nehmen.
Dazu sollen staatliche Qualitätsanforderungen und Ausbildungsvorschriften für BerufsbetreuerInnen Kriterien schaffen, die dann RichterInnen als Anforderung an Vorsorgebevollmächtigte stellen könnten, um diese jederzeit durch aufgezwungene BerufsbetreuerInnen ersetzen zu können. Willkommener Vorwand ist dafür, dass die Vorsorgebevollmächtigten nicht diese Berufsbetreuer-Qualitätskriterien erfüllten und deshalb bei jedem Dissens mit Arzt oder Richter zum angeblichen „Wohl“ der Bevollmächtigenden durch eine/n „qualifizierten“ BerufsbetreuerIn abgelöst werden können. Das wäre die Zerstörung der Selbstbestimmung an zentraler Stelle und macht die Bürger*innen zum „Subjekt“ als regelmäßig Unterworfene des Obrigkeitsstaats – verbrämt als Super Nanny.
Vertraglich hat sich bisher die GroKo auf c) festgelegt und damit darauf, die UN-BRK vollends platt zu machen, siehe GroKo-Vertrag, Seite 134:
Betreuungsrecht und Selbstbestimmung
Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.
Also bleibt die stellvertretende Entscheidungsfindung – Vertreten – weiter bestehen, nur die Berufsbetreuer sollen qualifiziert werden – also soll c) Betreuer wunschkonform durchgesetzt werden.
Das muss verhindert werden!
Wenn Selbstbestimmung gesagt wird, muss auch Selbstbestimmung gemeint sein!
Die-BPE ruft zur Demonstration am 2.5. um 15 Uhr vor dem Eingang des Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin auf. Danach beginnt dort um 16 Uhr der jährlich stattfindende T4-Umzug zur Tiergartenstr. 4, siehe: https://goo.gl/maps/E66BmmFvE422
Zuerst werden wir zur Bayerischen Landesvertretung in Berlin in der Behrenstr. 21/22 ziehen, um dort gegen 16.30 Uhr mit einer Kundgebung gegen das in Bayern geplante Horror PsychKG zu protestieren. Bitte dazu die folgenden aktuellen Artikel beachten:
Taz, Spiegel-Online, Süddeutsche, Die Welt.
Selbst die DGPPN und die BayGSP haben sich jeweils in einer deutlichen Stellungnahme gegen den Entwurf ausgesprochen siehe hier und siehe hier.
Dazu das neue Polizeigesetz in Bayern mit unbefristeter Gefährderhaft siehe Bericht in der Süddeutschen.
Offenbar will Söder-Bayern aus der BRD austreten – am Besten schnellstens!
Danach geht es weiter zum Kleisthaus, dem Amt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Dort werden wir gegen 17.15 Uhr eine kurze Kundgebung abhalten, um gegen 18 Uhr den Umzug mit einem Gedenken am T4 Denkmal zu beenden.
Dies ist ein Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, der hier im pdf Format zum Ausdrucken veröffentlicht ist.