Bericht an den UN-Menschenrechtsrat
Im kommenden Jahr überprüft der UN-Menschenrechtsrat die Menschenrechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang hat das Deutsche Institut für Menschenrechte einen Bericht erstellt, der inzwischen bei den Vereinten Nationen eingereicht wurde, siehe hier (PDF). Im folgenden der Abschnitt zur Psychiatrie:
Menschenrechte in der Psychiatrie
Mit Blick auf die Psychiatrie war Deutschland in der Vergangenheit von Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen scharfer Kritik ausgesetzt.
Die Unterbringung gegen den Willen, die Isolierung und Fixierung, die zwangsweise Gabe von Medizin sowie die Sedierung (Ruhigstellung) gelten auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene im Sinne einer gesetzlichen Ausnahme unter bestimmten Bedingungen immer noch als rechtlich zulässig.
Zwar wurden in Folge von höchstrichterlichen Entscheidungen seit 2011 die verfassungsrechtlichen Anforderungen für die gesetzlichen Regelungen höher gesteckt. In der Rechtswirklichkeit sind derartige Methoden aber nicht die seltene Ausnahme, sondern weitverbreitete Praxis in Deutschland. Seit 2016 fördert die Bundesregierung ein größeres Forschungsprojekt zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen. Eine grundsätzliche Überprüfung des Systems der Psychiatrie aus menschenrechtlicher Sicht und insbesondere eine Ausrichtung hin zu einer Psychiatrie ohne Zwang sind indes nicht zu erkennen.