Ehegattenermächtigung gekippt :-)
Mit Erleichterung konnten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat am 7.7. eine Entscheidung zur gesetzlichen Ehegattenermächtigung von seiner Tagesordnung genommen hat. Er hat damit in letzter Sekunde dieses schauerliche Gesetzgebungsverfahren gekippt, siehe unsere 3 Berichte dazu: Info vom 16.2. , Info vom 2.3., Info vom 16.3.
Gleichzeitig wurden die Forderungen der Berufsbetreuer abgewehrt, denn der Trick von deren Protagonisten (MdB Dr. Sütterlin-Waack und Dr. Bartke) ist gescheitert, auf die von den Ländern erwünschte Ehegattenermächtigung die Erhöhung der Berufsbetreuerbezahlung draufzusatteln (sog. „Omnibusverfahren“), um so verdeckt die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat zu erschleichen: Nun ist beides vom Tisch, denn die Legislatur ist abgelaufen; mit der Bundestagswahl werden die Karten neu gemischt und das Weitere ist unabsehbar.
Die Berufsbetreuer sehen ihre Felle davon schwimmen
Nach dieser Niederlage zeigt der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) in einer empörten Erklärung, mit welchen verlogenen Verdrehungen er versucht hat, eine erhöhte Bezahlung durchzudrücken. Betreuer, die als willige Vollstrecker von Gericht und Ärzten noch so gut wie jede Zwangsbehandlung befürwortet bzw. beantragt haben, scheuen sich nicht zu behaupten: „Das werten wir als Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes unserer Klienten und unserer Arbeit“. Sie sprechen also tatsächlich von den Foltermaßnahmen als Teil ihres Selbstbestimmungsrechts, das „missachtet“ würde! Außerdem dienten diese Foltermaßnahmen angeblich dem Selbstbestimmungsrecht der von ihnen verwalteten Entmündigten. Der blanke Hohn! Wir wissen, wie machtgierig und ärztehörig Betreuer sind, um sogar durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht zu erreichen, dass in einem Präzedenzfall eine entmündigte 63 jährige Frau, die an Krebs erkrankt war, gegen ihren Willen mit einer Brustamputation, Brustbestrahlung und Knochenmarkspunktion zur weiteren Diagnostik behandelt werden möge! Das Gesetz, das die Betreuer damit initiiert haben, wurde in derselben Bundesratssitzung verabschiedet. Als „Klient“ solcher „Betreuer“ kann man nun z.B. an allen 4 Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen Operationssaal überführt werden, wird dort – gegen den Willen – narkotisiert und verstümmelt, wacht z.B. mit abgeschnittener Brust auf. Zur weiteren Diagnostik wird mit Zwang eine Knochenmarkspunktion durchgeführt und die Brust zusätzlich zwangsweise bestrahlt werden können. Betreuer sind die Büttel der Ärzte und Richter, mit deren Hilfe ein Mensch zu einem Stück Fleisch entwürdigt wird, dessen geäußertes „Nein“ völlig ignoriert werden kann.
Nur eine rechtzeitig unterzeichnete PatVerfü kann eine Betreuung und deren fürchterliche Folgen verhindern.
Weiteres Zitat des BdB: Unsere „Arbeit sichert Menschenrechte, wird aber nicht gemäß der Verantwortung, der Bedeutung und des Umfangs bezahlt.“ Dabei ist inzwischen bewiesen, dass das Gegenteil der Fall ist:
Im 2. Zwischenbericht der durch das Bundesministerium der Justiz beauftragten Studie „Qualität der rechtlichen Betreuung“ wird in Abbildung 51 veranschaulicht, wie von den Betreuern offen zugegeben wird, dass zu 91 % nicht (nur) unterstützende Entscheidungen sondern (zumindest auch) ersetzende Entscheidungen getroffen werden (siehe hier)! Also ist die „Betreuung“ menschenrechtlich nach den Maßstäben der Behindertenrechtskonvention (BRK) die Katastrophe, die der UN-Fachausschuss für die BRK in seinen abschließenden Bemerkungen zu Deutschland forderte, zu beenden. Dabei sollte diese Studie die „Argumente“ dafür liefern, dass angeblich eine verbesserte „Qualität“, insbesondere durch Berufsausbildung, den tatsächlich erwünschten Zwangs- und Gewaltcharakter der Entmündigung verdecken könne. Ein Kategorienfehler – wie wenn Sklaverei durch bessere Qualität der Sklavenhaltung vertuscht werden könne, statt dass sie abgeschafft wird.
Am Montag hat der Bundesverband freier Berufsbetreuer bekannt gemacht, dass der Abschlussbericht der Studie erst nach der Bundestagswahl veröffentlicht wird.