DGPPN: Lügen und Erpressung
Am 20.2.2017 behauptet die DGPPN in einer Pressemitteilung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Medizin in ganz besonderer Weise zum Schutz der Autonomie der Patienten. Gleichzeitig schreibt sie aber auch fest, dass niemand nur deshalb nicht behandelt werden darf, weil er aktuell krankheitsbedingt eine Behandlung nicht zulässt.
Die DGPPN lügt, denn das ist falsch; richtig ist vielmehr:
Der Wille des Betroffenen muss IMMER beachtet werden und gilt verbindlich, weil entsprechend Artikel 12 UN-BRK dessen Rechts- und Handlungsfähigkeit explizit gleich zu anderen Erwachsenen ist. Entsprechend verbietet Artikel 14 (1) b) UN-BRK explizit jede Freiheitsberaubung, wenn dabei irgendeine Behinderung in irgendeiner Weise zur Rechtfertigung angeführt wird: Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in keinem Fall eine Freiheitsentziehung.
Am 20.2.2017 erpresst der Präsident der DGPPN in derselben Pressemitteilung die Politik, Zitat:
„Die Vermeidung von Zwang setzt eine hohe Strukturqualität voraus. Im Bereich der Psychiatrie bedeutet dies ganz besonders hochqualifiziertes Personal, das über genügend Zeit verfügt, um sich um die Patienten zu kümmern. Hier ist die Politik gefordert, sie muss die Rahmenbedingungen schaffen, welche die Autonomie von Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstützt und deren umfängliche Partizipation an medizinischen Entscheidungen sicherstellt“, fordert Professor Arno Deister.
Also: Kohle raus, nur dann bemühen wir uns um weniger Zwang (er soll angeblich „vermieden“ werden), sonst wird wie bisher weiter eingesperrt, gezwungen und mit Zwangsbehandlung gefoltert.
Statt auf diese Erpressung zu reagieren und mehr Geld in die Psychiatrie zu pumpen, muß die Politik endlich menschenrechtskonform alle Sondergesetze für psychiatrische Zwangs- und Foltermaßnahmen abschaffen. Sofort!
X-mal dafür demonstriert: Kein Cent für die Zwangspsychiatrie – Dreht ihr den Geldhahn zu!, siehe die Bilder und Berichte hier und hier und hier und hier.