Jede/r muss eine PatVerfü haben…
… denn ohne PatVerfü wird man noch dieses Jahr bei jedem stationären Aufenthalt in irgendeiner Station irgendeines Krankenhauses mit gesetzlich geregeltem und gerichtlich genehmigtem Zwang an allen 4 Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen Operationssaal überführt werden können, dort – gegen den Willen – narkotisiert werden, und verstümmelt, z.B. mit abgeschnittener Brust, aufwachen können. Zur weiteren Diagnostik könnte mit Zwang eine Knochenmarkspunktion durchgeführt werden und die Brust zusätzlich zwangsweise bestrahlt werden. Die Bundesregierung hat Zwangsbehandlung nun ganz allgemein vorgesehen, und wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gestern diesen Gesetzentwurf angenommen, siehe Meldung hier.
Das ist das konkrete Beispiel von dem Fall, bei dem diese Foltermethoden noch nicht angewendet werden konnten, aber der zu diesem übergeschnappten Beschluss des BVerfG geführt hat, siehe hier.
Wir hatten den ungeheuerlichen Gesetzentwurf des BMJV sofort kritisiert, siehe hier. Dringende Bitte: Durchlesen!
Dr. Matthias Thöns, der stellv. Landessprecher der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in NRW, wies in einer Veranstaltung der Urania am 24.1. „Das Geschäft mit dem Lebensende: PATIENT OHNE VERFÜGUNG„ darauf hin, dass Ärzte bereit sind, skrupellos zu handeln, wenn sie damit Umsatz machen können. Zwar soll die Zwangsbehandlung nur bei Entmündigten (irreführend „Betreute“ genannt) durchgeführt werden, aber wir wissen, dass in Null komma Nix ein gutachtender Psychiater am Krankenbett steht und Sekunden danach der Richter den Berufsbetreuer bestellt hat, damit der den von Ärzten erwünschten Zwangsmethoden zustimmt und der Richter die Folter dann angeblich „rechtstaatlich“ einsegnen kann (Ärztlichen Heilsversprechen sich zu widersetzen ist genauso „schizophren“, wie wenn damals im Ostblock jemand nicht an die Segnungen des Sozialismus glauben wollte – alles war „pathologisch“ und wurde für zwangsheilungsbedürftig erklärt).
Vorbeugend hilft zuverlässig nur die PatVerfü, mit der nicht nur jede Zwangsbehandlung, sondern vor allem jede psychiatrische Begutachtung und Diagnose verboten wird, die ein Richter benötigt, um die irreführend „Betreuung“ genannte Entmündigung einem aufzwingen zu können. Um die PatVerfü wasserdicht zu machen, sollte mindestens ein/e Vorsorgebevollmächtigte/r darin benannt werden und wir empfehlen dringend, sie notariell zu beurkunden. Dafür gibt es inzwischen bundesweit 44 Notare, die ihre prinzipielle Bereitschaft eine PatVerfü zu beurkunden zugesagt haben, siehe: https://iaapa4.wixsite.com/notary
Und wir weisen darauf hin, sich zusätzlich ein zeitnahes ärztliches Attest über Geschäftsfähigkeit zu besorgen, siehe Erklärung im Handbuch.
Übrigens: Es ist der blanke Hohn und eine Täuschung, dass die Bundesregierung dieses Foltergesetz auch noch als „Besseren Schutz für Betreute“ und als „Selbstbestimmungsrecht stärkend“ darzustellen versucht.
Böswilliger geht’s nimmer; dümmer wurden Bürger selten verkauft.