Gegen die Berliner Abgeordneten, die dem PsychKG zugestimmt haben, wurde Strafanzeige erstattet
RA Dr. Schneider-Addae-Mensah hat im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener die durch die namentliche Abstimmung bekannt gewordenen Parlamentarier des Berliner Abgeordnetenhauses bei der Staatsanwaltschaft wegen
– versuchter schwerer Körperverletzung in einer Vielzahl von Fällen
– versuchter gefährlicher Körperverletzung in einer Vielzahl von Fällen,
sowie wegen
– jeder weiteren in Frage kommenden Straftat
angezeigt, die am 9.6.2016 einer Novelle des Berliner PsychKGs zugestimmt haben. Mit dieser Novelle soll die psychiatrische Folter durch Zwangsbehandlung legalisiert werden. Eine ganze Reihe dieser Parlamentarier können sich jetzt auch nicht mehr auf die Immunität als Abgeordnete berufen, weil sie dem am Sonntag neu gewählten Abgeordnetenhaus nicht mehr angehören!
Der Auftrag für diese Strafanzeige wurde schon am 9.6. angekündigt, siehe hier, Zitat:
Da nach unserer Auffassung mit der Verabschiedung des Berliner PsychKG den menschenrechtlichen Mindeststandards sowie verfassungsrechtlichen Vorgaben vorsätzlich nicht nachgekommen wurde, haben wir außerdem die Ausarbeitung einer Strafanzeige gegen alle Abgeordneten, die dieser Rechtsbeugung zugestimmt haben, in Auftrag gegeben.
Der vollständige Text der Anzeige mit der Liste der Namen der Angezeigten und der ausgezeichneten Begründung ist hier veröffentlicht, Zitate daraus:
…Die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka an potentielle Geschädigte stellt eine Verabreichung von Gift iSd. § 224 Abs. 1 Nr. 1 dar.
Der Einsatz einer Spritze hierzu unterfällt dem Gefährlichen-Werkzeug-Begriff der Nr. 2. derselben Vorschrift.
IdR. wird eine ärztliche Zwangsmaßnahme zudem durch mehrere Ärzte und Pfleger erfolgen …, so daß diese gemeinschaftlich iSv. § 224 Abs. 1 Nr. 4. StGB handeln.
Die hier bereits genannten Beschuldigten dürften in Mittäterschaft gehandelt haben, da deren jeweilige Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen und zusammen eine Gesamttat bilden. Insgesamt hat daher jeder Beschuldigte einen Tatbeitrag geleistet, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der konkrete Taterfolg, die Zwangsmedikation der Geschädigten entfiele. Namentlich hätte es ohne die Initiative des Beschuldigten Ziffer 4, dem Gesundheitssenator Czaja wohl gar keinen parlamentarischen Gesetzentwurf gegeben.
Die Politiker, Sachverständigen und Beamten, die mit der Schaffung des vorliegenden Mißbrauchs-Gesetzes befaßt waren und ihn befürwortet haben, hatten damit selbst Tatherrschaft und sind nicht bloße Anstifter gewesen.…
...Die Beschuldigten handelten, nach allem was über sie bekannt ist, auch schuldhaft.
Ein Erlaubnisirrtum scheidet mit der obigen Argumentation unter II. aus.
Man kann zudem von Abgeordneten, darunter vielen Volljuristen, erwarten, daß sie sich, unabhängig von einer etwaigen Gerichtsmeinung, ein eigenes Urteil bilden und ihr eigenes Judiz einschalten. Insofern wäre auch zu berücksichtigen, daß Zwangsbehandlungen in praxi überhaupt nicht erforderlich sind. Denn einige Amtsrichter ordnen diese generell nicht mehr an. Das AG Stolzenau ordnet insgesamt keine Zwangsbehandlungen mehr an. Auch existieren einige psychiatrische Kliniken in Deutschland, etwa jene in Heidenheim/Brenz, die seit der Grundsatzentscheidung vom März 2011 auf Zwangsbehandlung generell verzichten. Wenn das geht, dann ist die Zwangsbehandlung auch in anderen Einrichtungen oder Gerichtsbezirken nicht erforderlich und insofern unverhältnismäßig. Diese Tatsachen hätten die Abgeordneten nicht übergehen dürfen, bevor sie ein derart weitreichendes Gesetz beschließen.