Berlin: Securitate Senat
Am 28.1.2016 ist der Gesetzentwurf für ein neues Terror-PsychKG als Drucksache 17/2696 im Berliner Abgeordnetenhaus (Landtag) eingegangen, siehe hier.
Der Senat hat unter anderem den Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 von Securitate Czaja übernommen, siehe Seite 12, in dem:
Zur Verhütung einer Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für die Gesundheit der betreffenden Person oder Dritter sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Dienstes befugt, die Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen, wenn diese Gefahr nicht auf andere Weise durch mildere Mittel abgewendet werden kann.
Der Senat will also den Sozial-psychiatrischen Dienst als neue Geheimpolizei, um von dieser sogar ohne Richtervorbehalt und ohne Polizei, einfach mit direkter gesetzlicher Vollmacht, Wohnungen stürmen zu lassen, um Menschen
- standrechtlich zu pathologisieren,
- in eine geschlossene Psychiatrie zu verschleppen und
- dort durch Zwangsbehandlung foltern lassen zu können.
Zynisch der Hinweis: Betroffene könnten sich ja danach beschweren.
Damit hat sich Berlins Regierung zu einem grundrechtsvergessenen Securitate Senat entwickelt. Weitere Infos hier.