Immer höherer Schadenersatz :-)
„Falschgutachten
Für paranoid erklärte Steuerfahnder werden rehabilitiert“
Zitate aus der Berliner Morgenpost vom 12.12.2015:
„Jetzt haben sie vor dem Oberlandesgericht Frankfurt letztinstanzlich gewonnen: Der Gutachter muss den Beamten insgesamt 226.000 Euro Schadensersatz zahlen. Ex-Steuerfahnder Marco Wehner bekam 27.000 Euro zugesprochen, Rudolf Schmenger 54.000 Euro, Heiko und Tina Feser bekommen 69.000 und 76.000 Euro. Damit sei die sittenwidrige vorsätzliche Falschbegutachtung entlarvt, freute sich Schmengers Anwalt Harald Nolte. Für den Gutachter und das Land Hessen könnte der Fall noch weitaus teurer werden, denn das Oberlandesgericht hat festgelegt, dass die Fahnder auch künftig noch entstehende Mindereinnahmen bei der Altersversorgung geltend machen können. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.“ [fett von uns]
Diese letzte Entscheidung über Schadensersatz bestätigt, dass immer höhere Beträge für die Verbrechen der Psychiaterinnen und Psychiater gezahlt werden müssen. Das ist Ansporn, Ansprüche auch über mehrere Instanzen beharrlich weiter zu verfolgen:
- 500.000,- DM ≈ 255.646 € bekam Peter Löser am 19. Juli 1995 für 9 Jahre Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung zugesprochen. Das sind 2.367,- € pro Monat zu erduldende Körperverletzung.
- 75.000,- € bekam Vera Stein am 16. Juni 2005 für zwei Jahre Misshandlung zugesprochen. Das sind 3.125,- € pro Monat.
- 25.000,- € Schadensersatz urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe am 12.11.2015 – 9 U 78/1 – für eine „Gefährdungsprognose“ im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung habe es keine Grundlage gegeben, damit hätten die Voraussetzungen einer Unterbringung nach den Vorschriften des Unterbringungsgesetzes nicht vorgelegen. Zu der rechtswidrigen Unterbringung sei es nur auf Grund fehlerhafter ärztlicher Zeugnisse der verantwortlichen Ärzte gekommen. Bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen Ärztlichen Zeugnisse seien von den Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet worden. Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein – ohne Eigen- oder Fremdgefährdung – keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne.
… Die Revision wurde nicht zugelassen. Das sind immerhin schon 12.500,- € pro Monat Misshandlung!
Das Urteil ist hier nachzulesen. Ein sehr guter Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 8.12.2014 ist hier.
Wir meinen, das ist eine gute Weihnachtsbotschaft.
Nachtrag: am 17.03.2023 hat das Oberlandesgericht Hamburg Schmerzensgeld in Höhe von 7500.- € für 3 Monate illegale Zwangsbehandlung zugesprochen, das Urteile siehe hier: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE230050124