Bericht über das ‚Kartell gegen § 63‘

63_stgb_thumbAm 6.11.2015 erschien auf Seite 6 – Politik im „Neues Deutschland“ ein Artikel von Josephine Schulz, der kritisch  über den § 63 berichtete und sich inbesondere auf die Gründungserklärung des „Kartell geben § 63 StGB“ bezog:

Zwanzig Jahre für eine Sachbeschädigung

Auf psychiatrische Diagnosen können langfristige Zwangseinweisungen folgen – Anwälte und Wissenschaftler machen jetzt Druck dagegen
Schuld ist die Voraussetzung von Strafe. Das wird Jurastudenten schon im ersten Semester eingetrichtert. Eine Ausnahme: »die Verrückten«. Denn wer irre ist, hat nicht die Fähigkeit, zwischen falsch und richtig zu unterscheiden. Für solche Menschen greifen Paragrafen, in denen von »Schwachsinn« und »seelischer Abartigkeit« die Rede ist. An die Stelle von Strafe tritt »Heilung« – durch Einweisung in die Psychiatrie, Zwangsbehandlung und Medikamente.

Gegen diese Sonderbehandlung im Recht hat sich nun eine Gruppe von Anwälten zusammengetan. »Kartell gegen § 63« nennt sich….mehr

Mit der freundlichen Genehmigung der Autorin können wir den vollständigen Artikel hier wiedergeben.