Gute Entscheidung des Bundesgerichtshof

zwangWieder mal musste ein Beschluss des Amts- und Landgerichts Hannover vom Bundesgerichtshof (BGH) kassiert werden.
2007 hatten wir über den Terror-Landgerichtsbezirk Hannover und seine Folterzentren Wunstorf und Wahrendorff berichtet. Damals ist das OLG Celle der Folterpsychiatrie in den Arm gefallen. Nun hat der BGH in dem Beschluss vom 2. September 2015 – XII ZB 13 geurteilt, dass auch dann, wenn durch hinausgezögerte Verfahren der unteren Instanzen die Betroffene  schon vor Ausschöpfung des Rechtswegs aus der Psychiatrie entlassen wurde, das Verfahren erfolgreich weiter verfolgt werden sollte, denn es handelt sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG.
Auch der Grund der drohenden Wiederholung der Grundrechtsverletzung durch Gericht und Psychiatrie ist hinreichend. Ja sogar der fehlende Hinweis des Gerichts, dass nach Wegfall der „Beschwer“ (wie die Juristen eine Zwangsmaßnahme in der Psychiatrie bezeichnen) die Beschwerde in eine Feststellungsklage umgewandelt werden muss, ist hinreichend dafür, dass die gerichtlichen Verfahren unfair waren und deshalb alle Zwangsmaßnahmen illegal waren.

Der Beschluss des BGH ist voller Ohrfeigen für AG und LG Hannover, das macht ihn lesenswert und für andere Verfahren lehrreich.