Securitate Senator Mario Czaja
Der Securitate Senator Mario Czaja versucht ein Folter-PsychKG in Berlin durchzusetzen.
Wir veröffentlichen hier den nochmal überarbeiteten Entwurf der Senatsverwaltung für eine Novelle des Berliner PsychKG, Stand April 2015: PsychKG_Entwurf_4_2015
Das ist nun der dritte Anlauf, die Folter durch psychiatrische Zwangsbehandlung gegen die Grund- und Menschenrechte per Gesetz fest zu schreiben. Über den zweiten Anlauf vor einem Jahr berichteten wir hier.
Unverändert sollen laut diesem neuen Gesetzentwurf des Securitate Senator Mario Czaja die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDe) jederzeit OHNE Beschluss eines Richters, sondern nach eigenem Gutdünken gewaltsam, in eine Wohnung einer/s von ihr der angeblich “psychischen Krankheit” Verdächtigen eindringen können, um die so Verdächtigten zwangsweise für eine Zwangseinweisung usw. psychiatrisch zu untersuchen: ...sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen [sozialpsychiatrischen] Dienstes befugt, die Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen…. Aus: § 6 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs
Deshalb ist Mario Czaja ein Securitate Senator, weil die Securitate ebenfalls dafür berüchtigt war, dass von ihr Regimegegner in so genannte „psychiatrische Anstalten“ verbracht wurden, siehe hier.
Das Vorgehen von Securitate Senator Mario Czaja ist diametral entgegengesetzt zur Behindertenrechtskonvention. Auf die Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies von den Piraten heuchelte der Gesundheitssenator am 23. März 2015 noch in Antwort 6:
Der Senat wird selbstverständlich einen unter menschenrechtlichen Aspekten rechtskonformen Entwurf des PsychKG in das Abgeordnetenhaus einbringen.
um unmittelbar davor in Antwort auf Frage 2 verlogen den Ahnungslosen zu spielen:
Mit dem Ergebnis der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-BRK bzw. dem „Constructive Dialogue“ und der Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) ist erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu rechnen. Da mit den Ergebnissen der Staatenprüfung erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet wird, hält der Senat an der Absicht fest, den Gesetzentwurf zeitnah in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Sollten sich aus der Staatenprüfung im Hinblick auf den Gesetzentwurf weitere Aspekte und Anregungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ergeben, können diese im jeweiligen Verfahrensschritt berücksichtigt werden.
Dabei war im Senat selbstverständlich am 23. März bekannt, dass der Staatenbericht des UN-BRK-Komitees über Deutschland 3 Wochen danach am 17. April veröffentlicht wird. Übersetzt sind die zur Folter- und Zwangspsychiatrie wesentlichen Teile des Staatenberichts inzwischen in unserem Aufruf zum T4 Umzug nachzulesen.
Wer wettet dagegen, dass der Gewaltverherrlicher und Securitate Senator Mario Czaja nur gelogen hat und keinesfalls die Ergebnissen der Staatenprüfung berücksichtigen wird?