Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsbehandlung
Das Landgericht Berlin hat am 28.1.2015 entschieden, dass für eine Fixierung von 16 Stunden und eine psychiatrische Zwangsbehandlung mit Neuroleptika als Amtshaftung ein Schmerzensgeld von 5000,- € an den betroffenen Kläger bezahlt werden muss.
Damit ist ein weiteres Urteil bekannt geworden, dass die Höhe der Schmerzensgeldes für die durch Zwang zu erduldende Körperverletzung bei einer Zwangsbehandlung festlegt.
Das Urteil ist vollständig hier nachzulesen.
In einem vom Kammergericht vorgeschlagenen Vergleich wurde das Urteil dem Grunde nach bestätigt: Das Land Berlin musste gegenüber dem Kläger sein Bedauern für das Leiden erklärten, welches der Kläger während seiner Unterbringung aufgrund eines möglichen Fehlverhaltens der behandelnden Ärzte erlitten hatte, siehe hier.