Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird

un_flagTelepolis berichtet heute mit einem Interview über die Anhörung des UN-Fachausschusses zur Behindertenrechtskonvention zum Staatenbericht über Deutschland am 26. und 27. März in Genf ; Zitat vom Anfang daraus:
„Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-Behindertenkonvention unvereinbar“
Peter Nowak 06.04.2015
Rene Talbot über die UN-Behinderten-Konvention und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird
Ende März wurde die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstmals vor dem UN-Fachausschuss geprüft. Dabei ging es auch um die Frage, wie weit die in Deutschland praktizierten psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und der Zwangsbetreuungen mit der UN-Konvention vereinbar sind. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu der BRK-Allianz für einen „Koordinierten Parallelbericht“ zusammengeschlossen. Peter Nowak sprach mit Rene Talbot vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Berlin-Brandenburg über die Anhörung und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird.

Sie konnten die Anhörung des UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verfolgen, der am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland geprüft hat. Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

René Talbot: Von den vielen Fragen und Problemen, die in dieser 13. Sitzung des Komitees in Genf angesprochen wurden, will ich mich auf die beschränken, die mit der gemeinsamen Eingabe der beiden bundesweiten Organisationen Psychiatrie-Erfahrener an das Komitee zu tun haben. Dabei geht es um einen zentralen Punkt in der BRK, den Artikel 12, in dem die gleiche Anerkennung vor dem Recht festgeschrieben ist. Dessen Absatz 2 lautet: „Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“

Was bedeutet diese Klausel für die Psychiatrie?

René Talbot: Grundsätzlich ist damit alles unvereinbar, was die Zwangspsychiatrie ausmacht: Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung. …

Dass vollständige Interview mit Möglichkeiten zu kommentieren hier: http://www.heise.de/tp/artikel/44/44582/1.html