‚Reform‘-Lüge der Bund-Länder-Kommission zum § 63

63_stgb_thumbIn Bayern wurde im Zuge der durch die Gustl Mollath Berichterstattung verloren gegangenen Justizministerin Beate Merk eine

angebliche „Reform“ des § 63 StGB

angestoßen. Durch die Kompetenz des Bundes für die Strafgesetzgebung und der Länder für den Vollzug der als Strafe geleugneten „Heilungsbemühungen“, an den als Sonderopfer unbefristet weg gesperrten und zwangsbehandelten „Unschuldigen“, führte dieser Anstoß zu einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die noch 2013 von der damaligen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einberufen wurde.
Nun hat das Bundesjustizministerium deren „Diskussionsentwurf“ veröffentlicht, dessen Ergebnisse hier so erklärt werden. Auf dieser Basis will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen minimal reformierten § 63 erarbeiten lassen.
Diese Scheinnovellierung geht nicht mal so weit, wie sie der Tarnkappenbomber Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Sommer 2013 angekündigt hatte, berichtet Heribert Prantl in der Süddeutschen vom 21.1.2015. Gerade mal Straftaten im Bagatellbereich oder Hausfriedensbruch sollen nicht mehr zu einer Verurteilung mit dem brutalsten und laut Behindertenrechtskonvention (BRK) illegalen Geschütz des Strafrechts, dem § 63, führen können. Aber der Mummenschanz mit den Gutachtern, die angeblich über „forensisch-psychiatrisches Wissen“ verfügen sollen, bleibt derselbe, so als ob man sich einfach blind und taub stellen könnte gegenüber dem, was durch die BRK seit 6 Jahren illegal geworden ist und dem was Gerhard Strate letztes Jahr und Thomas Szasz seit mehr als 50 Jahren bekannt gemacht haben. Quelle hier.

Leider haben die meisten der Gustl Mollath-Unterstützer immer nur „Verbesserungen“ der Anwendung und ausgeübten Praxis in der Forensik angemahnt, ein „Betriebsunfall“ wurde gerügt, aber nicht das Übel an der systematischen Wurzel gepackt, dem in sich menschenrechtlich illegalen § 63. So konnte es sogar zu so einer absurden Forderung, wie der nach einer „Videoaufzeichnung der Begutachtung“, kommen, was die schiere Lüge, es gäbe ein psychiatrisches Wissen und irgendwelche „Experten“ würden darüber verfügen, noch weiter befestigen würde.
Wer da noch Weiterbildungsbedarf verspüren sollte, bitte Gerhard Strates Buch lesen und sich hier informieren.