Der Fall Mollath von Gerhard Strate – unsere Rezension

Strate_front_kleinLink direkt zu unserer Rezension mit vielen Zitaten aus dem Buch

Seit erscheinen des Buches (Titel links) Anfang Dezember beweisen die schon im Spiegel, der Zeit und der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.12 2014 veröffentlichten Rezensionen, dass mit diesem Buch über den „Fall Mollath“ der § 63 StGB weit über das Verfahren selbst hinaus nachhaltig erschüttert wird.
Den drei Rezensionen ist anzumerken, wie sehr durch das Buch die bestehende Rechtsdogmatik angegriffen ist. In allen Dreien wird versucht diese zu „retten“, indem OHNE jegliche Begründung – eben nur autoritär dogmatisch – gefordert wird, dass alles beim Alten bleiben, nur die Justiz endlich „sauber arbeiten“ solle – endlich „richtige“ Gutachten von der Richterschaft kritisch geprüft und dann verwendet werden sollten. Rhetorisch verbrämt wird diese Argumentationslosigkeit als Unterstellung:  Strate sei „nicht fair gegenüber jenen – raren – Gutachtern, die sich, innerlich und äußerlich unabhängig, nicht als Protagonisten einer schier allmächtigen forensischen Psychiatrie gefallen.“ (Spiegel). „Für eine Abschaffung der forensischen Psychiatrie plädiert auch Strate nicht. Das wäre auch unsinnig.“ (FAZ) „Den Justizskandal definiert es herunter auf das Versagen von Einzelnen, obgleich er mehr ist als das. Den Psychiatrieskandal hingegen bläst es zu überdimensionaler Größe auf.“ (ZEIT)
Diese Rhetorik wird ausgerollt, nachdem vorher von den Rezensenten breit erläutert wurde, wie treffend Gerhard Strate analysiert und wie richtig seine Argumente sind und das Buch empfohlen wird. Aber die Untersuchung einer angeblichen „Schuldunfähigkeit“ und damit das „Schuldstrafrecht“ soll bloß unangetastet bleiben. Statt Gerhard Strate etwas zu unterstellen, wäre es besser gewesen, seine Kritik als solche ernst zu nehmen und zu überlegen, dass an Stelle des „Schuldstrafrechts“ ein „Verantwortungsstrafrecht“ treten könnte, wie es implizit durch die Behindertenrechtskonvention notwendig geworden ist. Sie ist Gesetz. Ein „Verantwortungsstrafrecht“ würde nicht nur die psychiatrische Astrologie bei einer Straftat überflüssig machen, sondern könnte sich stärker auf den Versuch einer Kompensation für das Opfer konzentrieren und würde damit dem Rechtsfrieden besser dienen als jeder Schuld-Zorn.
Der Rezension von BGH Oberrichter Thomas Fischer in der Zeit ist schon im Titel: „Es hätte nicht passieren dürfen“ die Angst anzumerken, dass er seiner gewohnten Sicherheit im Schuldstrafrecht verlustig gehen könnte.
Dass Fischer unbedingt den Justizskandal als weit bedeutsamer als das Psychiatrie-Desaster sehen will, ist auf dessen Psychiatrie-Schutzhaltung zurückzuführen, vermutlich weil er nur so die bestehende Rechtsdogmatik meint retten zu können. So wird er aber Justitia als „Königsdisziplin“ der Sozialwissenschaften kaum retten können, im Gegenteil: Er macht sich mitschuldig an deren Verrat zugunsten der Psychiatrie, nur um der Psychiatrie gefällig zu sein. Hingegen hat Gerhard Strate den richtigen Gegner attackiert. (Siehe auch Wolf-Dieter Narrs Replik auf Thomas Fischer 2013: Willkür im Recht: Unrecht!)

Eine weitere Rezension der ehemaligen Oberstaatanwältin Gabriele Wolff ist im Internet zu lesen.
Unsere vollständige Buchbesprechung mit vielen großartigen Zitaten, die Appetit auf das Buch machen, erreichen Sie bitte durch anklicken über dieses Link.