Gutachter-Terror – das BVerfG setzt Grenzen

bundesverfassungsgerichtDas Bundesverfassungsgericht hat unter dem Zeichen 1 BvR 1178/14 am 19. November 2014 psychologischen Gutachtern und deren gläubigen Richtern kräftig auf die Finger geklopft. Damit hat es Eltern den Rücken gestärkt, denen das Jugendamt ohne Not ein Kind wegnimmt. Die FAZ berichtet am 3.12. darüber:

„Jugendamt und Sorgerecht.
Warum ohne seine Tochter?
Ein Fall statuiert ein Exempel.“

Das BVerfG stellt fest: Eltern sind Schicksal und Lebensrisiko ihrer Kinder – und sollen es bleiben. Psychologischen Vorstellungen einer Optimalisierung von Erziehung wird so eine höchstrichterliche Absage erteilt.