Erzwungene „Rechtliche Stellvertretung ist mit der BRK prinzipiell nicht vereinbar“

degener„Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.“

Auch RechtsprofessorInnen können mal falsch liegen und sich später korrigieren.
Besonders charmant hat das Frau Prof. Theresia Degener getan, die die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) mit ausgearbeitet hat und nun als Mitglied des Genfer UN-Fachausschuss dessen ersten allgemeinen Kommentar mit ausgearbeitet hat, siehe Seite 1 hier.
Zitat:

„Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.“ Diesen Aphorismus von Francis Picabia erlebte ich in dieser Zeit praktisch. Meine Position wechselte von „Rechtliche Stellvertretung sollte die Ausnahme bleiben“ zu „Rechtliche Stellvertretung ist mit der VN-BRK prinzipiell nicht vereinbar“. Diese Auslegung des Artikel  12 VN-BRK entspricht dem Menschenrechtsmodell von Behinderung, wonach Menschenrechte nicht an mentale, psychische oder körperliche Funktionsfähigkeiten geknüpft werden dürfen.

Endsprechend macht sie sich auf Seite 5 ihres Berichtes hier diese völlige Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu eigen.
Zitat:

So wie Artikel 12, 14 und 17 VN-BRK die radikale Abkehr von Stellvertretung, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung verlange, so fordere Artikel 24 die radikale Abschaffung jeder Form von Segregation im Bildungssystem

Dieses öffentliche Bekenntnis zur Unvereinbarkeit der Zwangspsychiatrie wie Zwangs“betreuung“ mit der BRK und die daraus logisch folgende Forderung nach Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze freut uns sehr! Wir hatten das schon 2007 so gesehen.