Nina Hagen in der Frankfurter Rundschau über § 63
26.9.2014: Auf der Rückseite der Frankfurter Rundschau wird ein sehr guter Beitrag von Nina Hagen zum Thema: „WAS IST GERECHT“veröffentlicht:
2011 wurde ich Schirmfrau für die spezielle Patientenverfügung PatVerfü®, mit der „Geisteskrank?“ zur eigenen Entscheidung geworden ist. Seither habe ich immer tiefere Einblick in die Abgründe der Zwangspsychiatrie bekommen. Durch meine Unterstützung von Gustl Mollath und Ilona Haslbauer habe ich unmittelbar erfahren, was für ein Kerkersystem mit Folterregime die Forensik ist. Mithilfe willkürlichen psychiatrischen Diagnonsens kann man nach einer Straftat durch den § 63 Strafgesetzbuch nicht nur im Vergleich zum Regelvollzug ein mehrfaches an Zeit eingesperrt werden, sondern praktisch jederzeit folterartig mit starken Psychodrogen zwangsbehandelt werden. Diese Zwangsbehandlungen sind Folter, um die sog. „Krankheitseinsicht“ zu erzwingen, ein willkürlicher Begriff, weil die Ärzte jederzeit behaupten können, es wäre nur eine sog. „vorgetäuschte Krankheitseinsicht“. Genauso willkürlich ist als Rechtfertigung „krankheitsbedingte Einwilligungsunfähigkeit“. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern die des UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan Méndez. Dass die ganze Zwangspsychiatrie nach der Behindertenrechtskonvention illegal ist, das hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte schon 2009 in einem Bericht an die UN-Vollversammlung mitgeteilt. Die BRD ignoriert in diesen Bereich einfach die Menschenrechte. Das finde ich extrem ungerecht.