Nachlese zum Mollath Urteil

63_stgb_thumbGericht beweist Willen zur Willkür

In seinem Begehren Gustl Mollath zu demütigen und psychiatrisch begutachten zu lassen, hat das Regensburger Landgericht jedoch nur eines bewiesen: seinen eigenen Willen zur Willkür.
Sein Urteil stützt das Gericht in der Begründung auf zwei Behauptungen:
a) es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig geisteskrank war.
b) die forensische Untersuchung des gegenüber dem Gutachter Nedopil schweigenden Herrn Mollath aus 10 m Entfernung im Gerichtssaal habe ergeben, dass Herr Mollath nun ungefährlich für die Allgemeinheit sei.

Beide Behauptungen sind ein Witz, denn
a) kann jede/r Angeklagte selbstverständlich im Prozess unwiderlegbar behaupten, z.B. eine Stimme Gottes habe zu ihm gesprochen und befohlen, die Tat zu begehen,  und schon ist nicht mehr auszuschließen, dass der Täter schuldunfähig aufgrund einer Geisteskrankheit gewesen sein könnte.
b) ein Schweigender ist ungefährlich, für „Gefährlichkeit“ bedarf es Anhaltpunkte, die der zu Untersuchende durch eigene Offenbarung liefern muss, um wenigstens den Verdacht einer zukünftigen Gefahr für die Allgemeinheit behaupten zu können – also nichts selbstverständlicher, als dass ein Gutachter im Gerichtsssal einem Schweigenden nichts anderes als unprognostizierbare Gefährlichkeit bescheinigen kann – also Freispruch für den/die Angeklagten.
Praktisch immer 🙂

Welchen Grund – außer unüberlegten Machtdemonstrationsgelüsten – hat das Landgericht so einen Quatsch in die Begründung des Urteils zu schreiben?
Es wusste von vornherein, dass es durch den sowieso schon feststehenden Freispruch in die Begründung schreiben konnte, was immer es lustig findet, nur der Himmel ist ja über ihm, es ist das Ende der Rechtsfindung.
Nur eines hat es nicht bedacht:
Bald wird es wieder zu Gericht sitzen und was sagt es dann, wenn es mit der Argumentation a) + b) konfrontiert wird?
„Was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an“, wird es sagen – und damit seinen Willen zur Willkür beweisen.

Was man daraus lernen kann? Nur eines – sobald sich die Juristerei überhaupt auf irgendwelchen psychiatrischen Diagnonsens einläßt, hat sie sich rettungslos im Unrecht verstrickt.