Freispruch für Dennis Stephan !
Gießen, 13.5.2014: Wie uns heute der Verteidiger von Dennis Stephan, Thomas Saschenbrecker berichtete, hat der Strafprozess mit einem Freispruch geendet!
Wir gratulieren beiden!
In diesem Prozess hat sich nun beispielhaft herausgestellt, dass die Prozessstrategie erfolgreich ist, die in den Strafverfahren jede Begutachtung unterbindet, in denen die Staatsanwaltschaft mit Hilfe von psychiatrischem Diagnonsens sog. “Schuldunfähigkeit” nachzuweisen versucht, um zu erreichen, dass ein Angeklagter nach § 63 StGB verurteilt wird und auf unbestimmte Zeit in einer Forensik weg gesperrt und mit psychiatrischen Zwangsbehandlungen gefoltert wird. Durch striktes Schweigen gegenüber jedem Psychiater, das rechtlich durch eine PatVerfü gedeckt wird, die das Recht auf Selbstbestimmung gerade auch bei einer medizinischen Untersuchung durch den § 1901a BGB Patientenverfügungsgesetz schützt, kann diese Prozessstrategie auch erfolgreich durchgesetzt werden.
Denn wo kein Gutachten gemacht werden kann, kann auch kein Urteil nach § 63 erfolgen und man muss als Täter nur noch die Folgen einer bewiesenen Straftat tragen, nicht das unbefristete Martyrium in einer Forensik mit vielen zusätzlichen grausamen Erpressungsmöglichkeiten gegenüber einem Strafvollzug im Knast.
Und diese Straftat hat sich bei Dennis Stephan dann auch noch in Luft aufgelöst, nachdem er erst mal aus den Klauen der Forensik befreit war, siehe Berichte hier.
Auch die Junge Welt berichtet darüber kurz am 14.5. und ausführlich am 15.5. unter dem Titel:
»Zum Monster gemacht«
Nach Freispruch für Gießener Linken-Politiker Dennis Stephan: Im »letzten Wort« des Angeklagten zeigte er sich empört über seine Zwangspsychiatrisierung….
Und hier gibt es weitere Infos und ein Bild in einem Blog.