Posse des OLG Bamberg
Das Oberlandesgericht Bamberg hat sich eine neue Posse einfallen lassen – das Bundesverfassungsgericht hatte es angewiesen, seine Fehlurteile gegen Gustl Mollath neu zu bearbeiten, um sie zu korrigieren.
Obwohl die Entscheidungen des BVerfG für alle Gerichte in der BRD bindend sind, versucht es sich zu weigern; in der Süddeutschen Zeitung wird darüber berichtet:
Man hat manches lernen müssen über die bayerische Justiz im Fall des Gustl Mollath. Etwa, dass es möglich ist, dass ein Vorsitzender Richter die Verteidigungsschrift des Angeklagten gar nicht liest, diesen aber trotzdem in die forensische Psychiatrie einweisen lässt….