Alternativen zur Psychiatrie
Das Werner-Fuss-Zentrum wurde am 8.4.2014 in den Ausschuss Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren der Bezirksverordnetenversammlung Pankow in Berlin zum Thema
eingeladen. Da unser Redebeitrag genauso Gültigkeit für andere Berliner Bezirke und Gemeinden in der BRD hat, haben wir ihn hier veröffentlicht. Eine PDF-formatierte Version dieses Textes für einen doppelseitigen Ausdruck z.B. zum Verteilen in der eigenen Bezirks-, Stadt- oder Gemeindeversammlung befindet sich hier.
Dass die Bezirke in Berlin in der Verantwortung stehen, steht in der Rahmengeschäftsordnung für die Steuerungsgremien Psychiatrie in den Berliner Bezirken (RGO-SGP), § 1 (2) Zitat:
1. Der Bezirk trägt als Pflichtversorgungsregion Verantwortung für die Ausgestaltung des regionalen psychiatrischen Hilfesystems…
Eigentlich ist die Zwangspsychiatrie rechtlich schon verboten; es gibt nur noch Ermessensspielräume, die – sozusagen mit aller Gewalt – gegen die Betroffenen ausgenutzt werden. Es könnte also eine erfolgversprechende politische Strategie werden, wenn wir uns in Zukunft darauf konzentrieren, dass es zwar so aussieht, als gäbe es Möglichkeiten, den Zwang und die Gewalt der Psychiatrie legal auszuüben, aber in einer größeren Gemeinde, in einem (Regierungs-)Bezirk oder einem Kreistag könnte sehr wohl beschlossen werden, diese Gewalttätigkeit zu bannen, weil man sich im Sinne der Menschenrechte und der Selbstbestimmung, kondensiert in der Behindertenrechtskonvention, auf Gewaltfreiheit festlegt.
So könnte der Blick weg von den oberen politischen Gremien, Bundestag und Landtage, hin zu den Städten und Gemeinden gelenkt werden. Durch so einen Perspektivenwechsel gibt es auf einmal viel mehr politisch Verantwortliche, die leicht direkt ansprechbar sind.
Egal welche Gemeinde den ersten Schritt dann macht, sie wäre vorbildlich für alle anderen.