Novelle des Maßregelvollzugsgesetzes in Niedersachsen im Landtag
Der Landtag von Niedersachsen ist der Nächste in derselben Menschenrechts-Verbrecher-Spur. Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 05.03.2014 hat die Drucksachennummer 17/1277. Dass dieser Landtag offensichtlich nur das Gewaltverbrechen an den wehrlos in der Psychiatrie Eingesperrten im Sinn hat, beweist ein Zitat aus dem Bericht der Besuchskommission von 2012, der dem Landtag seit August 2013 vorliegt, Drucksache 17/495 Seite 14:
In diesem Zusammenhang hatte die Besuchskommission erfreut feststellen können, dass die fehlende Rechtsgrundlage nicht zu den erwarteten erheblichen Problemen geführt hatte. Vielmehr waren sich alle Kliniken des Bezirks darin einig, dass gravierende Schwierigkeiten nur in wirklich wenigen Ausnahmefällen aufgetreten waren.
Wie schon Chefarzt Martin Zinkler vor etwas über einem Jahr mit seinem offenen Brief an die Bundesjustizministerin bewiesen hat, geht es besser ohne eine Option auf Gewalt. Es ist also nur eine schon längst innerpsychiatrisch widerlegte Lüge, man bräuchte unbedingt die Gewalttätigkeit durch Zwangsbehandlung. Jede angebliche “Notwendigkeit” einer Legalisierung ist nur vorgetäuscht, damit unter staatlichem Schutz das Verbrechen der Körperverletzung begangen werden kann:
Psychiatrie ist nackte Gewalt!